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Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche
- Inhalt
- 8.3.1 Zum Begriff „Versiegelung“
- 8.3.2 Verheißung des Heiligen Geistes im Alten Testament
- 8.3.3 Jesu Salbung mit dem Heiligen Geist
- 8.3.4 Ausgießung des Heiligen Geistes zu Pfingsten
- 8.3.5 Weitere neutestamentliche Zeugnisse zur Heiligen Versiegelung
- 8.3.6 Die formgerechte Spendung der Heiligen Versiegelung
- 8.3.7 Voraussetzungen für den Empfang der Heiligen Versiegelung
- 8.3.8 Heilige Versiegelung als Tat Gottes
- 8.3.9 Auswirkungen der Heiligen Versiegelung
8.3.6 Die formgerechte Spendung der Heiligen Versiegelung
Während bei der Heiligen Wassertaufe das Wasser und beim Heiligen Abendmahl Brot und Wein die sichtbaren Elemente sind, ist dies bei der Heiligen Versiegelung — dem neutestamentlichen Zeugnis entsprechend — der Gestus der Handauflegung durch den Apostel. Ebenso gehört das Gebet des Apostels zur formgerechten Spendung dieses Sakraments.
Das Sakrament der Heiligen Versiegelung, der Geistestaufe, wird ausschließlich von Aposteln gespendet.
EXTRAKT
In der Heiligen Versiegelung empfängt der Gläubige die Gabe des Heiligen Geistes. (8.3)
Die Herabkunft des Heiligen Geistes auf Jesus geschah nach vollzogener Taufe. Die Salbung Jesu mit Heiligem Geist ist Legitimation seiner Messianität und Hinweis auf das Sakrament der Versiegelung. (8.3.3)
Die durch Jesus verheißene Sendung des Heiligen Geistes erfüllte sich zu Pfingsten. (8.3.4)
Nach dem Zeugnis der Schrift ist die Heilige Versiegelung an das Apostelamt gebunden. (8.3.5)
Die Gabe des Heiligen Geistes wurde erst nach vollzogener Wassertaufe gespendet. (8.3.5)
Das Sakrament der Heiligen Versiegelung wird ausschließlich von Aposteln gespendet, mit dem Gestus der Handauflegung und einem Gebet. (8.3.6)