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- Bezirksapostelversammlung: Diskussionen zu interessanten Themen
Zürich. Mit einer Schweigeminute eröffnete Stammapostel Wilhelm Leber die Frühjahrskonferenz der Bezirksapostel aus aller Welt. Er erinnerte davor an Bezirksapostel Johann R. Kitching, der vor wenigen Tagen erst fünf Wochen nach seinem Ruhestand tödlich verunglückte. Doch nicht nur ihm galt das schweigende Gedenken, sondern aller Menschen und denen, die in Trauer zurückbleiben. Auch Apostel Fally Randriakasy (43) aus Madagaskar zog in die Ewigkeit. Er diente 20 Jahre lang als treuer Amtsträger der Kirche.
Alle 19 Bezirksapostel und neun Bezirksapostelhelfer waren gekommen. Sie nehmen bis einschließlich Samstag an der internationalen Bezirksapostelversammlung teil. Am Sonntagmorgen findet der Abschlussgottesdienst in der Gemeinde Lenzburg-Staufen statt. Der ganze Samstag ist als Sitzungstag für die abschließenden Beratungen über den Katechismus der Neuapostolischen Kirche geplant.
Wortlautempfehlungen für Handlungen
Seinem geistlichen Teil am Anfang der Sitzung legte Stammapostel Leber den Bibeltext aus Johannes 17, 17 zugrunde: „Heilige sie in der Wahrheit; dein Wort ist die Wahrheit“ aus. Heiligung bedeute Ausgerichtsein auf Gott: „ausgerichtet und zugewandt sein zu Gott, das ist Wahrheit“, folgerte der Kirchenleiter. Wichtiges inhaltliches Thema am ersten Beratungstag war eine ausführliche Diskussion zum Thema Sonderformen von Gottesdiensten. Neben den üblichen Gottesdiensten gibt es auch nicht-sakramentale Gottesdienste, wie Seniorengottesdienste oder Trauungen oder Gemeindeandachten. Apostel Wolfgang Schug als Vorsitzender der Projektgruppe Leitgedanken führte durch eine Reihe von Hinweisen und Empfehlungen, die in naher Zukunft an die Amtsträger der Kirche und an alle Gemeinden weitergegeben werden. Außerdem besprachen die Bezirksapostel Ablauf- und Wortlautempfehlungen für solche liturgischen Stücke wie Ruhesetzung, Beauftragung oder Aufnahme. Auch diese sollen nach der Endredaktion an die Amtsträger der Kirche weitergereicht werden. Die Idee ist, dass die Amtsträger ein Nachschlagewerk erhalten, in dem Wortlautempfehlungen für Handlungen im Gottesdienst aufgelistet sind.
150-Jahr-Jubiläum in 2013
Das Jubiläumsjahr 2013 stand ebenfalls auf der Tagesordnung. 1863 ist das Jahr, in dem Carl Wilhelm Louis Preuss durch Weissagung in das Apostelamt gerufen wurde und dieses Amt in Kontinuität ausführte. Die Neuapostolische Kirche deklariert dieses Ereignis als Entstehungsmoment der Kirche. Sowohl national als auch regional sollen verschiedene Aktionen wie Bezirkstage oder Gesprächskreise stattfinden. Eine Festbroschüre, eine eigene Webseite und ein gemeinsamer Pfingstgottesdienst am 19. Mai 2013 in Hamburg sind weitere Highlights. Der ursprünglich angedachte Kirchentag in Süddeutschland wird zurückgestellt. Bezirksapostel Michael Ehrich wird in der Mai-Sitzung der europäischen Bezirksapostelversammlung sein neues Konzept vorstellen.
Lehrmaterial für Kinderunterrichte entsteht neu
Am neuen Lehrmaterial für Kinderunterrichte wird ebenfalls gearbeitet. Zunächst soll das Konfirmandenbuch an den neuen Katechismus angepasst werden. Danach folgen neue Lektionen für die Sonntagsschule und die Vorsonntagsschule. Auch Schulungsbücher für die Lehrerinnen und Lehrer aller Unterrichtsebenen werden entstehen, dies aber wohl erst ab 2015. Noch in diesem Jahr soll den Bezirksaposteln eine Demonstration der neuen Webseite vorgestellt werden, auf der alle Unterrichtsebenen einen eigenen Bereich erhalten.
Bedeutung von Kirchenrecht
Ein weiteres für die Bezirksapostel interessantes Thema berührt die Verfassung eines einheitlichen Kirchenrechts in der Neuapostolischen Kirche. Bislang gibt es eine Reihe verschiedener Quellen wie Hausregeln oder Richtlinien für Amtsträger – ein systematisches, einheitlich strukturiertes Kirchenrecht gibt es eher nicht. Bezirksapostel i.R. Karlheinz Schumacher war gekommen, um in dieses Thema einzuführen und den Bezirksaposteln die Frage vorzulegen, ob die Kirche ein solches schriftlich verfasstes Recht brauche? Die Kirchenleiter werden sich zunächst eine Zeitlang mit dieser Frage beschäftigen. Sollten sie zum dem Entschluss kommen, eine Art kanonisches Recht der Neuapostolischen Kirche verfassen zu lassen, wird es weitere Abstimmungen zu dem Thema geben müssen.
Bedingung zum Empfang des Verlobungssegens
Die Bezirksapostelversammlung beschloss, dass der Verlobungssegen auf Wunsch des Verlobungspaares gespendet werden kann. Wo dies den regionalen traditionellen Gepflogenheiten entspricht, kann dies im Rahmen eines Gottesdienstes geschehen. Dafür gelten folgende Rahmenbedingungen: Die Verlobung stellt ein ernsthaftes Eheversprechen dar. Das heterosexuelle Paar darf nicht im Konkubinat leben. Der Segen kann auch gespendet werden, wenn Partner nicht ledig, sondern geschieden oder verwitwet sind oder bereits den Verlobungssegen erhielten. Damit gleicht die Kirchenleitung die Bedingungen an den Ehesegen an.
Über den Sitzungstag zur Schlussberatung des Katechismus berichten wir gesondert.