Neuapostolische Kirche von A bis Z

Leben nach dem Tod

Der Leib des Menschen ist sterblich, die Seele und der Geist sind unsterblich. Nach dem Tod des Leibes lebt der Mensch weiter als eine Einheit aus Seele und Geist. Das, was seine Person ausmacht, ist mit dem Tod nicht aufgehoben. Seine Personalität drückt sich dann aus durch Seele und Geist.

Bei der Auferstehung der Toten werden Seele und Geist mit einem Auferstehungsleib vereint.

 

Leben, Anfang und Ende

Das menschliche Leben beginnt mit der Befruchtung und endet mit dem Hirntod. Es ist zu schützen und darf nicht aktiv beendet werden. Der Zeitpunkt der Beseelung und der Augenblick, an dem sich Seele und Leib trennen, kann nicht eindeutig festgelegt werden. Zum Schutz menschlichen Lebens geht die Kirche davon aus, dass die Beseelung zum Zeitpunkt der Befruchtung stattfindet und dass mit dem Hirntod sich Seele und Leib trennen.

 

Lebensverlängernde Maßnahmen

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde. Die Sterbehilfe und Palliativmedizin betrifft den im Sterben Liegenden, für den keine Aussicht auf Heilung oder Besserung seines Leidens besteht. Dies kann aus christlicher Sicht nur Hilfe beim Sterben und nie Hilfe zum Sterben sein. Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid werden abgelehnt.

Zulassen des Sterbens durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen und Schmerzlinderung oder Beruhigung im Sterbeprozess zur Symptomkontrolle mit dem geringen Risiko der Lebensverkürzung stehen nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen christlichen Glaubens. Vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes hat die palliativmedizinische Betreuung eine hohe Bedeutung. Der Beistand von nahestehenden Menschen und die seelsorgerische Begleitung im Sinne des Evangeliums können Ängste mindern und geistig-seelische Kräfte mobilisieren.

Patientenverfügungen können helfen, Sterbende in einer von ihnen gewünschten Weise zu betreuen.