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- BAV beschließt Krankenbetreuung durch Ruheständler
Zürich. Die Frühjahrstagung der internationalen Bezirksapostelversammlung der Neuapostolischen Kirche von Ende März beschloss eine Änderung in der Betreuung kranker Gemeindemitglieder. Danach können künftig auch im Ruhestand lebende Amtsträger der Kirche die Krankenbetreuung unterstützen.
Mittlerweile sind die Leiter der Kirchenbezirke in den verschiedenen Gebietskirchen über diesen Beschluss unterrichtet worden. Stammapostel Wilhelm Leber ließ vorab mitteilen, dass Amtsträger im Ruhestand (ab Priester) künftig mit der Betreuung kranker Glaubensgeschwister beauftragt werden können und zwar dort, wo Bedarf dafür besteht und nach Maßgabe des Bezirksapostels. Die Hauptverantwortung der seelsorgerischen Betreuung liege auch weiterhin beim zuständigen Gemeindepriester, heißt es. Die näheren Einzelheiten regeln die jeweiligen Bezirksapostel in ihren Gebietskirchen.
Entsprechende Informationsartikel in der Mitgliederzeitschrift der Neuapostolischen Kirche, „Unsere Familie“, und in der Monatszeitschrift für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche, „Leitgedanken zum Gottesdienst“, sind in Auftrag gegeben worden.
Nach dem Amtsverständnis der Neuapostolischen Kirche erlischt mit dem Ruhestand eines Amtsträgers nicht sein Amt, sondern der ihm erteilte Amtsauftrag. Gaben und Fähigkeiten bleiben erhalten.
10 April 2007