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- Hinweis der Kirchenleitung: Teilnahme am schulischen Religionsunterricht ist freigestellt
Aus 1970 stammt der Hinweis des damaligen Stammapostels Walter Schmidt an die neuapostolischen Eltern in Deutschland, ihre Kinder nicht den schulischen Religionsunterricht besuchen zu lassen. Statt dessen startete die Kirche seinerzeit einen eigenen Religionsunterricht, der auch benotet wurde und als Schulersatzunterricht galt.
Seit dieser Zeit hat sich viel verändert: das Zusammenleben unter Christen in Deutschland ist insgesamt entspannter, die Neuapostolische Kirche selbst hat sich auch mehr in die Gesellschaft hinein geöffnet, sodass die heutige Kirchenleitung an der damaligen Empfehlung nicht mehr festhält. Der Stammapostel und die Bezirksapostel stellen es heute den Eltern frei, ob sie ihre Kinder am Religionsunterricht teilnehmen lassen wollen oder nicht. Die Eltern entscheiden selbst, weil nur sie die individuellen Gegebenheiten vor Ort beurteilen können.
Eine entsprechende Ausarbeitung der Projektgruppe Kinder wurde jetzt von Stammapostel Richard Fehr genehmigt. Das Papier spricht auch Gründe für oder gegen eine Teilnahme am schulischen Religionsunterricht an. Dafür sprechen beispielweise folgende Argumente: die neuapostolischen Kinder müssen sich nicht aus dem Klassenverband ausgrenzen, sie sind durch Vorsonntagsschule und Sonntagsschule genügend vorgebildet, um gute Unterrichtsbeiträge leisten zu können, sie können dadurch etwaigen Vorurteilen gegen unsere Kirche begegnen.
Allerdings sollen die Eltern weiterhin darauf achten, wie Religionslehrer und -lehrerinnen den neuapostolischen Kindern begegnen: kommt es zu Auseinandersetzungen wegen der anderen Kirchenzugehörigkeit, ist von der Teilnahme abzuraten.
Lesen Sie hier das vollständige Dokument als PDF-Datei.