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- Trauerfeiern durch priesterliche Amtsträger im Ruhestand
Zürich. Bereits vor einiger Zeit beschlossen die europäischen Bezirksapostel, dass priesterliche Amtsträger im Ruhestand in der Krankenseelsorge tätig sein könnten (wir berichteten). Nach heutigem Kenntnisstand ist das in den Gemeinden auf große Zustimmung gestoßen. Nun wollen der Stammapostel und die Bezirksapostel eine weitere Neuerung einführen: künftig können Ruheständler auch Trauerfeiern bzw. Trauergottesdienste durchführen.
In der letzten Herbstversammlung der europäischen Bezirksapostel einigten sich die nationalen Kirchenleiter auf diesen Beschluss. Zur Begründung heißt es, dass die Brüder im Ruhestand in aller Regel ihre Gemeinde seit vielen Jahren kennen und auch im Ruhestand Anteil an den Bedürfnissen ihrer Glaubensgeschwister nehmen. Gerade in der wichtigen Aufgabe der Trauerarbeit können sie sich mit ihren Gaben einbringen. Vor und nach einem Trauerfall können sie viel Segen in die Trauerfamilien bringen, weil gerade bei solch schwierigen Lebensereignissen Ruhe und Erfahrung gebraucht werden. Außerdem haben sie häufig mehr Zeit als die aktiven Amtsbrüder der Gemeinde und können diese entlasten.
Künftig kann der Gemeindevorsteher solche Ruheständler, die zur Übernahme dieser Arbeit bereit sind, gegenüber seinem Apostel benennen. Wichtig sei dabei, so der Beschluss, dass die Brüder der Aufgabe körperlich und geistig gewachsen sind, dass Freiwilligkeit gewährleistet ist und dass die Gemeindemitglieder darüber unterrichtet werden.
Der Auftrag zur Durchführung von Trauerfeiern im Ruhestand endet spätestens nach der Vollendung des 75. Lebensjahres.
24 novembre 2008