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- Neuapostolische Kirche zu sexuellen Übergriffen in der Seelsorge: Prüf- und Beratergremien sollen aufklären und helfen
Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge werden scharf verurteilt und bei erhärtetem Verdacht kirchenrechtlich geahndet. Dies beschloss die neuapostolische Kirchenleitung anlässlich einer Bezirksapostelversammlung. Außerdem werden künftig so genannte Prüf- und Beratergremien etwaige Verdachtsfälle untersuchen.
Ein kircheninternes Prüf- und Beratergremium steht den Bezirksaposteln künftig in jeder Gebietskirche zur Verfügung. Es setzt sich aus Seelsorgern und Fachleuten - Männern und Frauen - zusammen. Seine Aufgabe wird es sein, Gespräche mit dem mutmaßlichen Opfer und mit der verdächtigten Person zu führen, um den Sachverhalt aufzuklären. Über den Inhalt der Gespräche besteht Schweigepflicht.
Solange der Verdacht nicht erwiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung - dies ist demokratischer Standard. Erweist sich der Verdacht als unbegründet, wird sich die Kirche für die Rehabilitation der verdächtigten Person einsetzen. Bestätigt sich der Verdacht unzweifelhaft oder wird das Vergehen zugegeben, kann der Täter sein kirchliches Amt zurückgeben, andernfalls wird er durch den Bezirksapostel dessen enthoben; dies gilt entsprechend für Lehrkräfte.
Die Neuapostolische Kirche empfiehlt auch entsprechende Notruforganisationen, deren Adressen am schnellsten über den Internet-Notruf Deutschland e.V. abzurufen sind: www.internet-notruf.de. Glaubensgeschwister ohne Internetanschluss erhalten die Adressen der Notruforganisationen über die jeweilige Kirchenverwaltung.
3 novembre 2004