Die Liturgie der Neuapostolischen Kirche

3.1 Gemeindeandacht (mit liturgischer Form)

Liturgische Feier, die nicht von Geistlichen geleitet wird

Wo Gottesdienste nur sporadisch stattfinden können oder langfristig für Gottesdienste kein priesterliches Amt zur Verfügung steht, können in Abstimmung mit dem Apostolat Wortgottesdienste durch Geistliche im Diakonenamt stattfinden (siehe Kapitel 2.1.1 Liturgie des Wortgottesdienstes).

Sind jedoch keine Geistlichen verfügbar, besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Gemeindeandachten. Diese Feiern haben eine feste liturgische Form, doch werden sie von nicht ordinierten Gemeindemitgliedern geleitet. Mit der Durchführung von Gemeindeandachten wird sichergestellt, dass die Mitglieder einer Gemeinde nicht ohne geistliche Versorgung und Pflege der Gemeinschaft bleiben. Von daher sollte die Gemeindeandacht vorzugsweise am Ort der üblichen Gottesdienstversammlung ausgerichtet werden.

Mit ihrer festen liturgischen Form unterscheidet sich die Gemeindeandacht von sonstigen Andachten, die von Geistlichen oder Laien zu besonderen Anlässen durchgeführt und frei gestaltet werden (siehe Kapitel 3.2 Andacht (ohne liturgische Form)).

Sind Gemeindeandachten notwendig, muss vom Apostolat oder einer/einem dazu bestimmten Geistlichen für eine begrenzte Zeit ein Gemeindemitglied zu diesem Dienst beauftragt werden. Dies geschieht z. B. in einem Gottesdienst, fernmündlich oder per Brief.

Die Gemeindeandacht ist wie der Gottesdienst öffentlich zugänglich.

Gestaltung der Gemeindeandacht

Ist im Versammlungsraum ein Altar vorhanden, soll dieser wie zu einem Wortgottesdienst, also ohne Abendmahlsgefäße, hergerichtet werden.

Wer mit der Leitung der Gemeindeandacht beauftragt ist, befindet sich – sofern ein Altar vorhanden ist – während der gesamten Gemeindeandacht stehend oder sitzend vor dem Altar. Bei wenigen Teilnehmenden empfiehlt es sich, einen Stuhlkreis zu bilden. Zu Gebeten und Gesängen erheben sich alle, die an der Gemeindeandacht teilnehmen.

Beginn der Gemeindeandacht

Falls möglich, wird zuerst gemeinsam ein Lied gesungen. Es erfolgt kein trinitarischer Eingang, denn es handelt sich nicht um einen Gottesdienst. Die Gemeindeandacht beginnt mit einem Gebet.

Dieses kann beinhalten:

  • Lob und Preis Gottes
  • Dank für Bewahrung, Hilfe und bisherige Gnade
  • Bitte um den göttlichen Frieden
  • Bitte um Stärkung in der Gemeinschaft
  • Bitte um Verbindung mit dem Apostolat
  • Fürbitte für Gemeindemitglieder, die nicht anwesend sind

Danach kann ein musikalischer Beitrag erfolgen. Hierauf folgt das Verlesen eines Bibelwortes gemäss Vorgabe.

Danach erfolgt das Vortragen eines Textes, den die Apostelin / der Apostel vorgegebenen hat. Der Vortrag endet nicht mit Amen. Sind im Text Bibelverweise enthalten, können diese auch aus der Heiligen Schrift vorgelesen werden.

Musikalische Beiträge können die Gemeindeandacht bereichern.

Als Teil der Gemeindeandacht kann den Teilnehmenden Gelegenheit gegeben werden, ihre Empfindungen und Gedanken zu dem vorgetragenen Text zu äussern.

Schluss der Gemeindeandacht

Zum Schluss der Gemeindeandacht wird gemeinsam das Vaterunser gesprochen. 

Die Gemeindeandacht endet mit einem Gebet.

Dieses Gebet kann folgenden Inhalt haben:

  • Dank für das Wort und die Gemeinschaft
  • Fürbitte für Gemeindemitglieder, Notleidende, Kranke, Bedrängte, Verfolgte
  • Bitte um Segen für die dargebrachten Opfer
  • Bitte um Gottes Segen, Schutz und Frieden, um seine Hilfe und Wegbegleitung
  • Bitte um die baldige Wiederkunft Christi
  • Bitte um Annahme bei der Wiederkunft Christi

Gemeindeandacht mit Abendmahlsempfang

Ist zu erwarten, dass über eine lange Zeit nur Wortgottesdienste stattfinden oder Gemeindeandachten abgehalten werden können, kann auf Anordnung des Apostolats den Gemeindemitgliedern, die an den Wortgottesdiensten bzw. Gemeindeandachten teilnehmen, in angemessenen Abständen ein „Abendmahlsempfang“ ermöglicht werden. Dies findet Anwendung, wenn es keine anderen Möglichkeiten einer neuapostolischen Abendmahlsfeier gibt.

Die Durchführung von Gemeindeandachten mit Abendmahlsempfang lehnt sich an die Praxis der „Seelsorgebriefe“ an, die von der Gebietskirchenleitung in definierten Einzelfällen mit ausgesonderten Hostien an Gemeindemitglieder gesandt werden.

Die zur Gemeindeandacht versammelte Gemeinde empfängt dazu einen Seelsorgebrief mit bereits konsekrierten Hostien. Die Hostien aus dem Seelsorgebrief werden vor Beginn der Gemeindeandacht in ein geeignetes Gefäß / ein Abendmahlsgefäß gegeben, das in diesem Fall auf dem Altar oder einem Tisch platziert wird.

Ablauf des Abendmahlsempfangs in der Gemeindeandacht:

  • Nach dem gemeinsam gesprochenen Vaterunser verliest der/die mit der Leitung der Gemeindeandacht Beauftragte die Freisprache aus dem Seelsorgebrief.
  • Darauf wird das Abendmahlsgefäss geöffnet, in dem sich die mit dem Seelsorgebrief versandten ausgesonderten Hostien befinden.
  • Anschliessend wird die Darreichungsformel aus dem Seelsorgebrief zum Abendmahlsempfang verlesen: „Der Leib und das Blut Jesu für dich gegeben.“
  • Nun folgt die Selbstnahme der Hostien durch die Gemeindemitglieder.

Findet der Abendmahlsempfang in einem Wortgottesdienst statt (sie Kapitel 2.1.2 Wortgottesdienst mit Abendmahlsempfang), folgt er demselben Ablauf.