Dienen im Auftrag: Amt und Apostolat

Gekommen, um zu dienen: Nach dem Vorbild Jesu ist es Christen ein Grundanliegen, in den Dienst Gottes und der Mitmenschen zu treten. Alles, was Menschen aus dem Glauben an Jesus Christus für die bekennende Gemeinschaft aller rite Getauften tun, ist ein Dienst in der Kirche Christi.

Die Amtsstufen

Einige dieser Dienste umfassen göttliche Vollmachten und bedürfen somit eines geistlichen Amtes. Das einzige Amt, das Jesus selbst bevollmächtigt hat, ist das Apostolat. Daraus sind im Laufe der Geschichte weitere Ämter hervorgegangen. Gemessen an den Vollmachten kennt die Neuapostolische Kirche drei Ämter.

Das Diakonenamt umfasst:

  • Predigt des Evangeliums im Gottesdienst und Weitergabe des Wortes Gottes im Seelsorgebesuch
  • Segnung der Gemeinde im Wortgottesdienst

Das Priesteramt umfasst darüber hinaus:

  • Verkündigung der Sündenvergebung im Auftrag des Apostels und im Namen Jesu Christi
  • Durchführung der Heiligen Wassertaufe
  • Aussonderung und Spendung des Heiligen Abendmahls
  • Durchführung von Segenshandlungen

Und das Apostelamt umfasst außerdem:

  • Ordination in ein Amt
  • Spendung der Gabe des Heiligen Geistes in der Heiligen Versiegelung

Die Amtsvollmachten

Die Vollmachten gehen von keinem Menschen aus, sondern von Jesus Christus, dem Haupt der Kirche. Sie werden den Geistlichen aus dem Apostelamt in der Ordination zugesprochen: mit der Bevollmächtigung, Segnung und Heiligung zum jeweiligen geistlichen Dienst.

Jenseits dieser Amtsstufen kennt die Neuapostolische Kirche eine organisatorische Hierarchie:

  • Führungsfunktionen auf der Apostelebene und der Gebietskirchen nehmen die Bezirksapostel wahr
  • Kirchenbezirke werden geleitet von einem Bezirksvorsteher oder einer Bezirksvorsteherin
  • Gemeinden werden geführt von einem Gemeindevorsteher oder einer Gemeindevorsteherin

Solche Leitungsaufgaben werden per Beauftragung mit Segnung und Heiligung übertragen. Per Ernennung berufen wird deren Stellvertretung. Darüber hinaus gibt es das Bischofsamt als Unterstützung des Apostolats.

Diese Struktur ist das Ergebnis einer Reform, die an Pfingsten 2019 in Kraft getreten ist. Aus der Zeit davor gibt es noch Amtsbezeichnungen wie Evangelist, Hirte oder Bezirksältester. Sie umfassen die gleichen Vollmachten wie das Priesteramt.

Der Stammapostel

Eine Sonderfunktion nimmt der Stammapostel ein. Er ist oberste geistliche Autorität und leitet die Kirche international (Petrusdienst). Ihm obliegt auch die Reinhaltung und die Weiterentwicklung der Lehre (Schlüsselvollmacht). Für diesen besonderen Dienst wird der Stammapostel ordiniert.

Seine Stellung entspricht jener, die Petrus im Kreis der urchristlichen Apostel innehatte. Seit Pfingsten 2013 hat der Franzose Jean-Luc Schneider das Amt inne. Er ist der neunte Stammapostel seit Bestehen der Kirche.

 

Mehr dazu im Katechismus