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Der Inhalt verleiht den Büchern der Bibel ihre Autorität – und nicht der jeweilige Verfasser: Diese Leitlinie zur Auslegung hat die Bezirksapostelversammlung während ihrer jüngsten Herbsttagung beschlossen.
Die Frage nach der Verfasserschaft bestimmter biblischer Bücher ist immer wieder Gegenstand von theologischen Diskussionen. Gelegentlich kollidieren dabei Erkenntnisse der Fachwissenschaften mit traditionellen Zuordnungen, die teilweise bis ins zweite nachchristliche Jahrhundert zurückgehen. In Widersprüchen sehen manche Ausleger und Denominationen einen Verlust an Autorität für die betroffenen Bücher.
Zu dieser Art von Verfasserfragen hat die internationale Bezirksapostelversammlung ihre Position bezogen. Der entsprechende Beschluss lautet:
- „Gott ist der eigentliche Urheber der biblischen Bücher. Die Autorität der biblischen Schriften ist in ihrer göttlichen Inspiration begründet und hängt nicht von den Verfassern ab, ob sie nun Apostel und Propheten waren oder nicht.
- Insofern hat der exegetische Befund, ob eine Schrift von diesem oder jenem Autor stammt oder nicht, für die Autorität dieser Schrift keinerlei Relevanz.
- Die lehramtliche Vollmacht des Apostolats dient nicht dazu, einzelne exegetische Probleme zu lösen. Vielmehr ist sie gegeben, um die Reinheit der Lehre der Kirche und ihre Verkündigung zu gewährleisten.“
Dieser Beschluss folgt der grundsätzlichen Sichtweise, wie sie bereits in Katechismus der Neuapostolischen Kirche angelegt ist: „Urheber der Heiligen Schrift ist Gott, ihre Verfasser waren Menschen, die der Heilige Geist inspirierte. Gott bediente sich ihrer Fähigkeiten, damit schriftlich festgehalten wurde, was nach seinem Willen überliefert werden sollte. Wohl haben die biblischen Bücher dem Inhalt nach ihren Ursprung im Heiligen Geist, hinsichtlich Form und Ausdrucksweise sind sie jedoch von den jeweiligen Verfassern und deren Vorstellungswelt geprägt“ (KNK 1.2).
2. Dezember 2021