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- Ab Pfingsten 2019 gelten die Änderungen im Amtsverständnis
Zürich. Stichtag für das geänderte Amtsverständnis der Neuapostolischen Kirche ist Pfingsten 2019. Damit werden künftig drei Amtsstufen ordiniert und fünf Leitungsebenen beauftragt. Für die Helferdienste in den Gemeinden gibt es ab dem 1. September 2019 die offizielle Ernennung.
Anfang April stellte der internationale Leiter der Neuapostolischen Kirche, Stammapostel Jean-Luc Schneider, in einem weltweit ausgestrahlten Videobeitrag die Veränderungen in der Lehre vom Amt vor, die ab Pfingsten 2019 zum Tragen kommen sollten. Künftig wird zwischen Amtsvollmachten und Leitungsfunktionen unterschieden. Amtsvollmachten werden durch Ordination, Leitungsfunktionen durch Beauftragung übertragen. Wie im Katechismus der Neuapostolischen Kirche bereits angelegt, gibt es ab Pfingsten 2019 nur noch drei Amtsebenen: Diakon, Priester und Apostel. Eine Ausnahme bildet der Stammapostel, der auch zukünftig ordiniert wird, denn der von ihm ausgeführte so genannte „Petrusdienst“, also die Reinhaltung der Lehre und das Erschließen neuer Erkenntnisse ist eine zusätzliche Vollmacht im Apostolat.
Amtsvollmacht und Leitungsfunktion sind zweierlei
Leitungsfunktionen innerhalb der Kirche werden zukünftig dem Gemeindevorsteher, dem Bezirksvorsteher, dem Apostel, dem Bezirksapostel und dem Stammapostel zugesprochen. Ihnen obliegt die Leitung über eine Einheit unterschiedlicher Größe. Gemeinde- und Bezirksvorsteher sowie der Bezirksapostel als Leiter einer Landeskirche werden künftig mit Gebet und Handauflegung beauftragt. Ihre Helfer, die ihnen in ihren Leitungsaufgaben zur Seite stehen, werden ernannt. Das betrifft den Dienst des Stammapostelhelfers, Bezirksapostelhelfers, Bischofs und der Vertreter von Bezirks- und Gemeindevorstehern.
Flexiblere Hierarchie
Zugleich werden die bisherigen, traditionell gewohnten Amtsstufen der Evangelisten, Hirten, Bezirksevangelisten und Bezirksälteste ab Pfingsten 2019 nicht mehr besetzt. Amtsträger, die diese Ämter noch durch Ordination empfangen haben, behalten ihr Amt. Die Ämter werden nicht abgeschafft, sondern nicht mehr neu besetzt.
Grünes Licht für offizielle Ernennungen
Neben den vielen Aufgaben für die Amtsträger der Kirche gibt es auch Dienste in den Gemeinden, die nicht an ein Amt gebunden sind. Sie sind seelsorgerischer Art oder dienen der Unterweisung in der Lehre. Solche Dienste spielten in den Diskussionen um geändertes Amtsverständnis ebenfalls eine große Rolle, betreffen sie doch einen Großteil von Gemeindemitgliedern, die sich ehrenamtlich und engagiert in den Dienst ihrer Gemeinde einbringen.
Für diese Dienste fasste die Bezirksapostelversammlung in Goslar einen weltweiten Beschluss: Zukünftig werden Schwestern und Brüder, die als hauptverantwortliche Lehrkräfte in der Vorsonntagsschule, Sonntagsschule, im Religions- und Konfirmandenunterricht tätig sind, öffentlich zu ihrem Dienst ernannt – vor der Gemeinde oder im Kreis der Kinder. Ihre Ernennung gilt solange, bis der Auftrag endet. Danach werden sie auch öffentlich entpflichtet. Gleiches gilt für Jugendbeauftragte, die langfristig tätig sind. Ernannt werden also die Leiter der Dienste, ihre jeweiligen Helfer an ihrer Seite arbeiten ohne formelle Ernennung.
Gültig ab September 2019
Ernennungen für diese Dienste geschehen vom Ablauf her genauso, wie die Ernennungen im Kreis der Amtsträger. Sie geschieht in einem offiziellen Akt mit Gebet und Händedruck.
Diese neue Regelung tritt ab dem 1. September 2019 in Kraft.