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- Änderung bei der Ordination und Ruhesetzung von Bischöfen
Zürich. Eine Änderung hinsichtlich der Ordination und Ruhesetzung von Bischöfen gibt der internationale Kirchenleiter, Stammapostel Jean-Luc Schneider, bekannt. Danach fasste nach einer längeren Diskussion die Bezirksapostelversammlung, die zur Zeit in Berlin tagt, den Beschluss, dass ab dem 1. Januar 2015 der Stammapostel die Ordination und Ruhesetzung von Bischöfen prinzipiell an den zuständigen Bezirksapostel delegiert.
Bislang ist es gewohnte Tradition, dass der jeweilige Stammapostel diese Handlungen persönlich vornimmt. Der geschichtliche Hintergrund dazu ist interessant: bis in die 1940 Jahre vollzogen die Bezirksapostel diese Handlungen. Stammapostel Bischoff etwa schrieb in einem Brief an die Bezirksapostel, dass er ihnen besondere Anweisungen geben wolle, falls sie einen Bischof einzusetzen hätten. Erst seit der Amtszeit von Stammapostel Walter Schmidt ordiniert das Kirchenoberhaupt die Bischöfe oder versetzt sie in den Ruhestand.
Änderung der bisherigen Tradition
In Abstimmung mit den weltweiten Bezirksaposteln ändert Stammapostel Jean-Luc Schneider diese Praxis und nennt dafür folgende Gründe: zunächst einmal kennen die Bezirksapostel ihre Bischöfe viel besser als er. Außerdem habe er gehört, dass die meisten Bischöfe eine Ruhesetzung durch ihren Bezirksapostel in ihrem Arbeitsbereich bevorzugten. Da aber Gottesdienste mit dem Stammapostel häufig per Satellit übertragen werden, sind die zu ordinierenden Brüder im Großteil der angeschlossenen Gemeinden kaum bekannt.
So fasste die Bezirksapostelversammlung in Berlin den Beschluss, dass ab dem 1. Januar 2015 der Stammapostel die Ordination und Ruhesetzung von Bischöfen prinzipiell an den zuständigen Bezirksapostel delegiert.
Im letzten Jahr 2013 wurden weltweit 32 Bischöfe ordiniert.
17. Oktober 2014