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- Über die Erbsündenlehre
Zürich. Die Lehre von der Erbsünde wurde im Wesentlichen von Augustinus (354-430) formuliert. Für ihn hat die Erbsünde ihren Grund in der Ursünde Adams und Evas. Sie werde gleichsam von den Eltern auf die Kinder physisch vererbt. Seit Augustinus sind verschiedene Vorstellungen über die Erbsünde entstanden. Im Allgemeinen wird nach dem Vorbild der christlichen Tradition unter Erbsünde zweierlei verstanden: zum einen die aus dem Sündenfall Adams und Evas auf jeden Menschen überkommene Sünde. Diese wird bei der Taufe abgewaschen. Zum anderen die ebenfalls aus dem Sündenfall herrührende Geneigtheit zur Sünde, die aber trotz Taufe bestehen bleibt und jeweils überwunden werden muss.
Der Begriff »Erbsünde« kommt in der Heiligen Schrift nicht vor. Allerdings legt das biblische Verständnis des Menschen als Sünder eine Lehre von der Erbsünde nicht nur nahe, sondern fordert sie geradezu. Von zentraler Bedeutung sind Aussagen des Apostels Paulus. Sie ergeben zwar keine in sich geschlossene Erbsündenlehre, lassen jedoch wesentliche Grundzüge erkennen. Insbesondere die Aussage im Brief an die Römer 5,15-19 stellt deutlich das Unheil, das von Adam für alle Menschen ausging, dem Heil gegenüber, das durch Jesus Christus für die gesamte Menschheit zugänglich wurde.
In der Taufe eröffnet Gott dem Täufling den Weg zum Heil in Christus und letztlich zur Erlösung. Insofern hat der Getaufte Anteil am Verdienst Christi, also an der Sünden überwindenden Macht seines Opfertodes. Dadurch, dass durch die Taufe die Erbsünde (oder Ursünde) abgewaschen wird, ist der Zustand der Gottferne aufgehoben und der Sünder wird in ein erstes Näheverhältnis zu Gott geführt.
Nach neuapostolischer Lehre wird somit allein die Sünde als Erbsünde bezeichnet, durch die die vollständige Trennung von Gott zustande kommt. Sie ist nach dem Taufakt nicht mehr vorhanden. Die Geneigtheit zur Sünde (Konkupiszenz) bleibt auch nach der Taufe erhalten und gehört nicht zur Erbsünde. Aus der menschlichen Geneigtheit zur Sünde entstehen die sündhaften Gedanken und Taten, die göttlicher Vergebung bedürfen.
Der Begriff »Erbsünde« (oder Ursünde) bezeichnet ausschließlich die allgemeine Sündhaftigkeit des Menschengeschlechts, den Verlust der Gemeinschaftsfähigkeit mit Gott und den Zustand der Gottferne. Sie wird durch die Heilige Wassertaufe abgewaschen. Die Geneigtheit zur Sünde (Konkupiszenz) ist Folge des Sündenfalls, die durch die Taufe nicht beseitigt wird.
5. Juli 2008