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- PG Geschichte: Argumente im Zeitungsartikel sind in allen Punkten zu widerlegen!
Zürich. Die Zeitung "Frankfurter Laterne" war eine kritisch-satirische Wochenzeitung mit Sitz in Frankfurt. Bereits im Mai 1933 wurde sie verboten. In der Ausgabe vom 27. April 1933 erschien ein Artikel über angebliche "Eigenmächtigkeiten der Apostelfamilie Bischoff". Wenige Tage später lag dem Verleger ein anwaltliches Schreiben und eine Expertise dazu vor.
Im Auftrag der Kirchenleitung hat sich die innerkirchliche Projektgruppe Geschichte ausführlich mit den im Zeitungsartikel aufgeführten Anschuldigungen gegen die Familie Bischoff beschäftigt. Das Ergebnis ist eindeutig: die ausgewerteten Originalunterlagen belegen, dass die in der genannten Zeitung vorgenommenen Vorwürfe nicht haltbar sind.
Zur Person Wilhelm Neuer, dem Verfasser des Artikels, liegen uns etliche Dokumente vor, die wir aber nicht veröffentlichen, um Persönlichkeitsrechte zu beachten. Nur so viel kann angemerkt werden: Wilhelm Neuer strebte auch die Verfolgung des damaligen Stammapostels Johann Gottfried Bischoff und seines Sohnes Friedrich Bischoff durch Organe des NS-Staates an. Dies ist Dokumenten zu entnehmen, die im Bundesarchiv in Potsdam aufbewahrt sind.
Wir lassen hier drei originale Dokumente im PDF-Format folgen:
- Brief des Anwalts Dr. Eberhardt an Wilhelm Neuer vom 3. Mai 1933
- Schreiben des Anwalts Dr. Eberhardt an die "Frankfurter Laterne" vom 3. Mai 1933
- Expertise als Anlage zu 2
Diese Dokumente sind geeignet, die in der genannten Zeitung vorgenommenen Vorwürfe in allen Punkten zu widerlegen.