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Zürich. Die Neuapostolische Kirche verschließt sich nicht generell einer Beteiligung an ökumenischen Veranstaltungen, also Aktivitäten, die Kirchen und christliche Religionsgemeinschaften gemeinsam durchführen. Auf Grund unterschiedlicher Auffassungen in wesentlichen Lehraussagen beteiligt sich die Neuapostolische Kirche jedoch nicht an gemeinsamen Gottesdiensten, Sakraments- und Segenshandlungen. Damit scheiden auch weiterhin gemeinsame Abendmahlsfeiern oder Taufhandlungen sowie Segensspendungen bei Trauungen oder Beerdigungen aus.
Immer wieder kommt es zu gegenseitigen Einladungen mit anderen Kirchen zu besonderen Anlässen der Öffentlichkeitsarbeit, wie beispielsweise Chor- und Musikveranstaltungen, Gesprächskreisen, Vorträgen und ähnlichen Veranstaltungen. Auch bei besonderen Gemeindeanlässen, z.B. bei Einweihungen oder Jubiläen, ist nach Beendigung des Gottesdienstes ein Grußwort möglich.
Grundsätzlich gilt: Über Beteiligungen an ökumenischen Veranstaltungen entscheidet der zuständige Bezirksapostel.
Zürich, den 12. Juli 2001
12. Juli 2001