Fragen und Antworten zur Frauenordination

In der Neuapostolische Kirche können Frauen ins geistliche Amt ordiniert werden. Diese Entscheidung stellt viele Folgefragen. Erste Fragen und Antworten wurden bereits zusammengestellt und werden bei Bedarf ergänzt.

Dieser Katalog beschränkt sich auf die globale Grundsatzentscheidung und Fragen mit weltweiter Bedeutung. Darüber hinaus gehende Fragen zur Umsetzung in den einzelnen Gebietskirchen werden von den Verantwortlichen vor Ort geklärt. Die Antworten werden dort erarbeitet und gegeben.

Für Rückfragen zur globalen Grundsatzentscheidung steht das Team der Neuapostolischen Kirche International zur Verfügung: mail@naci.org

Grundsätzliche Fragen

Das Kirchen-, Sakraments- und Amtsverständnis sind für unsere Kirche von wesentlicher Bedeutung.

Der Katechismus enthält ein differenziertes Kirchen- und Sakramentsverständnis, jedoch nur ein grob umrissenes Amtsverständnis. Es bestand das Erfordernis, das Amtsverständnis auszuformulieren und in gleicher Weise zu erschließen, wie das Kirchen- und Sakramentsverständnis.

Frauen können zur Diakonin, zur Priesterin und zur Apostelin ordiniert werden. Frauen können darüber hinaus – ebenso wie Männer – beauftragt und ernannt werden, in der Gemeinde, im Bezirk und in der Gesamtkirche Leitungsfunktionen wahrzunehmen, zum Beispiel als Gemeinde- oder Bezirksvorsteherin, stellvertretende Gemeinde- oder Bezirksvorsteherin oder Bischöfin.

Der Beschluss gilt für die Neuapostolische Kirche weltweit. Der mit der Ordination verbundene Amtsauftrag wird überall dort erteilt, wo er von der Gesellschaft und Gemeinde angenommen wird.

Nein. Das regionale Problem eines männlichen Amtsträgermangels ist international nicht maßgebend und stellt kein Argument für die Einführung der Frauenordination dar. Die getroffene Entscheidung aus dem Apostolat ist Resultat eines theologischen und lehrmäßigen Prozesses.

Die wesentlichen Fragen der Lehre der Neuapostolischen Kirche, insbesondere zum Kirchenverständnis, Sakramentsverständnis und auch zum Amtsverständnis, wurden nacheinander und aufeinander aufbauend im Apostolat beraten und beantwortet. Dieser Prozess war sehr zeitaufwändig. Vor dem „Wer" musste das „Was" geklärt werden: was ein Amt genau ist, was bei einer Ordination geschieht und wie sich die Leitung strukturiert. Dies wurde im Frühjahr 2019 vorgestellt. Darauffolgend wurde in den vergangenen drei Jahren das Thema „Ordination von Frauen" diskutiert und beantwortet.

Gott erwählt Geistliche, die den Gläubigen entsprechen, denen sie dienen sollen. Ein Amtsauftrag kann daran scheitern, dass Gemeindemitglieder den Amtsträger ablehnen. Deshalb muss sich das Apostolat vergewissern, dass die Geistlichen auch von ihrer Gemeinde angenommen werden. Und das betrifft nicht allein die Gemeinde vor Ort, sondern die weltweite Kirche. Der Wille Gottes war schon immer entsprechend, aber nicht die menschlichen Rahmenbedingungen.

Bevor die Frage „Wer kann ein Amt tragen?“ gestellt werden konnte, mussten erst Grundsatzfragen beantwortet werden – zum Beispiel: Was ist ein Amt? Wie beginnt und endet es? Diese Aspekte wurden von 2014 bis 2019 bearbeitet. Das „Wer“ wurde danach im vergleichsweisen kurzen Zeitraum von drei Jahren geklärt.

Die Kirche passt sich nicht dem Zeitgeist an, Veränderungen und Schärfungen der Lehre hat es im Verlauf unserer Geschichte immer gegeben. Das Evangelium bleibt unverändert und wird in Vollmacht verkündigt. Es liegt in der Verantwortung des Apostolats, Entscheidungen für die Zukunft der Kirche und zur Ordnung des Gemeindelebens zu treffen.

Nein. Die Entscheidung zur Frauenordination ist keine Sache von Gleichstellungspolitik. Sie ist das Resultat einer umfassenden theologischen und geistlichen Reflektion und keine Reaktion auf gesellschaftlichen Druck.

Es liegt in der Verantwortung des Apostolats, Entscheidungen für die Zukunft der Kirche zu treffen – unabhängig davon, wie das Apostolat besetzt ist. Jesus Christus hat den Aposteln die Vollmacht übertragen, das Gemeindeleben zu ordnen.

Historisch gesehen waren Frauen einige Jahrzehnte als Diakonissen tätig. Im Übrigen folgte die Neuapostolische Kirche der christlichen Tradition, nur Männer als Geistliche zu berufen. Die Frage der Ordination von Frauen im Amt hat das Apostolat jedoch bis dato nie lehrmäßig beantwortet. Dies hat sich geändert durch das Ausformulieren des Amtsverständnisses.

Über die Ordination von Frauen wird im gleichen Rahmen berichtet wie bei Männern.

"Weitergehende Informationsveranstaltungen auf örtlicher Ebene können bei Bedarf von den Gebietskirchen organisiert werden. Die Verantwortlichen vor Ort haben jedoch keine Vorausinformationen erhalten und benötigen nun auch etwas Zeit sich in die Thematik einzuarbeiten."

Theologische Fragen

Der Mensch als Einheit von Mann und Frau ist gleichermassen Ebenbild Gottes. In Christus soll laut Paulus kein Unterschied gemacht werden: Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus (Galater 3,28).

Zwischen Mann und Frau besteht eine physische Einheit. Mann und Frau sind gleichermaßen von Gott aus einem vorhandenen ‚Stoff‘ gebildet. Die Existenz beider steht ausschließlich und absolut in Abhängigkeit zu ihrem Schöpfer.

Für Paulus haben Mann und Frau gleichermaßen in Adam gesündigt. Römer 5,12: Deshalb, wie durch einen Menschen die Sünde in die Welt gekommen ist und der Tod durch die Sünde, so ist der Tod zu allen Menschen durchgedrungen, weil sie alle gesündigt haben.

Den Aposteln wurde der Auftrag erteilt, das Evangelium in den Synagogen zu predigen, dies war Frauen verboten. Mit gleichem Recht könnte gefordert werden, dass das Apostolat nicht nur aus Männern, sondern ebenso nur aus Juden zu bestehen hätte; es dürften dann auch nur zwölf jüdische Männer und nicht mehr sein. 
Zudem hat Jesus nur Jünger zu Aposteln berufen, welche ihn auf seinem Weg begleiteten. Schon Paulus konnte diesem Anspruch nicht genügen.

Im Römerbrief übernehmen Schwestern wichtige Aufgaben in der Gemeinde: dienen Aposteln, leiten Hausgemeinden, missionieren. 

  • Schwester Phöbe ( Römer 16,1.2) – Sie steht im Dienst einer Gemeinde, ist also Diakonin. Phöbe ist eine wichtige Person, die dem Apostel und der Gemeinde geholfen hat und vielleicht auch noch hilft. 
  • Priska und Aquila (Römer 16,3-5) – Ein Ehepaar, das missionarisch tätig war und nun eine Hausgemeinde leitet. Ihm hat Paulus ebenfalls viel zu verdanken.
  • Andronikus und Junia (Römer 16,7) – Wohl eine Ehepaar, das – wie Paulus – Verfolgungen ausgesetzt war. Sie werden als „berühmt unter den Aposteln“ bezeichnet. Es handelt sich bei ihnen um Missionare.

Im ersten Korintherbrief gibt es Aussagen zum rechten Verhalten von Männern und Frauen im Gottesdienst, wonach Mann und Frau innerhalb des Gottesdienstes aktiv werden: sie beten und sie reden prophetisch. Das prophetische Reden hat bei Paulus eine ähnliche Aufgabe wie die Predigt, nämlich das Evangelium nachvollziehbar zu vermitteln (1Kor 14,3.4b). 
Die Ausführungen des Apostels zur Einhaltung der unterschiedlichen „Geschlechterrollensymbolik“ begründen jedoch nicht die Forderung, dass die Frau in Gottesdienst oder Gemeindeleben nicht tätig werden darf. So führt Paulus aus, dass Frauen wenn sie beten oder prophetisch reden ihr Haupt bedecken sollen. Er verbietet Ihnen nicht, tätig zu werden.
Es wird deutlich, dass viele Elemente der Paulinischen Argumentation nur aus dem Kontext der Zeit heraus verständlich sind und keine allgemeine Gültigkeit für sich beanspruchen können. 
Die gegensätzlichen Aussagen im 1. Korinther 14,33b-36 werden von vielen Neutestamentler ein Dokument späterer Paulusschule und nicht direkt dem Apostel zugeordnet.

Bibelstellen, auf die man Lehre aufbaut, müssen dem Evangelium entsprechen.

In 1. Timotheus 2 gibt es Widersprüche. Die Begründung für das Schweigegebot sieht der Autor gemäß Vers 13+14 darin, dass Eva die Sünde in die Welt brachte. Dies widerspricht Paulus, der im Römer 5,12–21 erläutert, dass alle Menschen gleichermaßen gesündigt haben. 

Zudem widerspricht sich 1. Timotheus 2 noch selbst: Im Vers 4 erkennt der Autor, dass Gott alle Menschen retten will. Laut Vers 15 werden jedoch nur die Frauen gerettet, welche Kinder gebären. Und was ist mit Frauen, die keine Kinder bekommen können? Will Gott, der Schöpfer des Lebens etwa, dass sie nicht errettet werden?

Wegen solcher Unklarheiten muss das Apostolat interpretieren, was mit dem Evangelium Jesu übereinstimmt. Dazu besitzt das Apostolat den Auftrag und die Vollmacht.

Organisatorische Fragen

Nein. Gott ist es, der einen Menschen für ein Amt ausersieht. Die Ausersehung zum Amt liegt grundsätzlich im göttlichen Willen begründet. Diesen zu erkennen und dementsprechend zu handeln ist Aufgabe des Apostolats (KNK 7.7).
Gaben entwickeln sich aus der Gemeinde für die Gemeinde. Wo die Gaben wahrgenommen werden, da wächst das Bedürfnis, sie in den Dienst Gottes und der Gemeinde zu stellen.

Nein. Da Gott derjenige ist, der in ein Amt ruft, verbietet es sich einen bestimmten Anteil für Männer und Frauen in den Amtsstufen festzulegen. Gottes Wille ist entscheidend, nicht der menschliche.  

Beides ist wichtig: Grundlage für einen Amtsvorschlag sind bei Frauen wie bei Männern einerseits die Bedürfnisse in der Gemeinde oder des Bezirks und andererseits die Begabungen und Eigenschaften möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten. Der Bedarf lässt sich nicht nur an einer Zahl messen. Wo Gaben wahrgenommen werden, da wächst das Bedürfnis, sie in den Dienst Gottes und der Gemeinde zu stellen.

Einen Zeitpunkt anzugeben, wann es die erste Apostelin geben wird, wäre reine Spekulation und daher nicht seriös. Die heutigen Apostel haben meist langjährig als Diakon und im Priesteramt gedient und Erfahrungen in verschiedenen Leitungsfunktionen der Kirche gesammelt. Dies ist gleichermaßen auch für Frauen im Amt zu erwarten.

Hier gelten für Frauen die gleichen Regelungen wie für Männer. Der Regelfall ist zunächst die Ordination als Diakon.

Die Geschwister können über Betreuungswünsche mit ihrem Gemeindevorsteher sprechen. Generell wird es dessen Anliegen und Verantwortung sein, die Betreuung der Gemeindemitglieder sicherzustellen und die Geistlichen dementsprechend passend zuzuordnen.

Wie bei allen ehrenamtlichen Aufgaben kann diese Frage nur individuell in der jeweiligen Familie beantwortet werden. Über die Möglichkeiten eines Engagements und der Balance in der Familie sollte offen mit dem verantwortlichen, leitenden Seelsorger gesprochen werden.

Es gelten die selben verbindlichen Voraussetzungen für eine Ordination wie bei Männern:

  • Volljährigkeit
  • Vertreten des neuapostolischen Glaubensbekenntnisses
  • Geordnete wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse
  • Regelmäßiger Gottesdienstbesuch
  • Akzeptanz in der Gemeinde
  • Zeitliche Freiräume für Seelsorge
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Ämterversammlungen und kirchlichen Fortbildungsveranstaltungen

Amtsträgerinnen und Amtsträger sind Geistliche der Kirche und sollen laut dem Kompetenzprofil für Diakone und Priester in geordneten Verhältnissen leben und über zeitliche Freiräume für die Seelsorge verfügen.

Auch hier gelten die gleichen international spezifischen Regeln für Frauen wie für Männer.

Es gibt keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Durchführung der Einsetzungshandlungen. Durch die Ordination werden Geistliche für den Dienst bevollmächtigt, gesegnet und geheiligt. Die Heiligkeit dieser Handlung und der dienende Charakter des Amtes werden dadurch sichtbar, dass das Amt kniend empfangen wird.

Die Angebote der Gebietskirchen zur amtsbezogenen Fortbildung richten sich gleichermaßen an Frauen wie Männer. Neuapostolische Geistliche verpflichten sich der Lehre gemäß Katechismus. Dies setzt voraus, sich in dem entsprechenden Rahmen weiterzubilden.

Im Gottesdienst tragen weibliche Geistliche ebenfalls schwarz/weiß. Die Kleidung ist dem Anlass gemäß dezent. Die kulturellen Gepflogenheiten werden entsprechend berücksichtigt.

Da der Verlauf einer Schwangerschaft sehr unterschiedlich sein kann, kann keine generelle Regel definiert werden. Eine Beurlaubung ist sinnvoll, um eine persönliche Überlastung oder gesundheitliche Überanstrengung durch die Amtstätigkeit zu vermeiden. Die Dauer der Beurlaubung wird individuell im Gespräch mit der verantwortlichen geistlichen Leitung geklärt. Das Wohl von Mutter und Kind steht hierbei an erster Stelle.

Persönliche Fragen

Wer grundsätzlich bereit ist, sich auf das Neue einzulassen, der macht sich auf den Weg eines Kennenlern-Prozesses. Hilfreich ist dabei das Vertrauen darauf, dass die Entscheidung des Apostolats verantwortungsvoll und unter Führung des Heiligen Geistes getroffen wurde. Die Frage der Akzeptanz stellt sich auch bei jedem männlichen Geistlichen.

Die Neuapostolische Kirche toleriert keine sexuellen Übergriffe von Amtsträgern und Gemeindemitgliedern in Ausübung ihres kirchlichen Dienstes. Begründete Verdachtsfälle sollen unverzüglich der von der Gebietskirche vorgesehenen Stelle gemeldet werden.

Die entsprechenden Ansprechpartner sind auf den jeweiligen Webseiten der Gebietskirchen genannt.

Die Apostel sind in solchen Fällen die erste Anlaufstelle, und zwar unabhängig vom Geschlecht. Darüber hinaus sind in den verschiedenen Gebietskirchen entsprechende Fachstellen eingerichtet.

Vor einer möglichen Ordination suchen die leitenden Geistlichen das Gespräch mit den Betroffenen. Es ist gewünscht und vorgegeben, dass bei Mann und Frau dieses Gespräch mit großer Offenheit, Einfühlsamkeit und Behutsamkeit vorgegangen wird. Weder bei Mann noch Frau darf hierbei ein Druck oder gar Zwang zum Ja-Sagen" entstehen. Grundsätzlich wird auch der Partner beziehungsweise die Partnerin in das Gespräch miteinbezogen. Ein Nein" zum Dienst in einem geistlichen Amt ist nicht zu verurteilen.