Der Katechismus in Fragen & Antworten

415. Was verstehen wir unter „Bevollmächtigung“ zum geistlichen Amt?

Ein geistliches Amt wird vom Apostel im Auftrag Jesu Christi übertragen. Damit erhält derjenige, der das Amt empfängt, Anteil an der Vollmacht des Apostels. Von dieser Vollmacht soll er im Auftrag des Apostels Gebrauch machen. Der Amtsempfänger handelt damit im Namen des Apostels und vertritt diesen in dem für das Amt festgelegten Umfang. Schließlich sendet der Apostel den Amtsträger aus. Der Gesandte ist dem Sender gegenüber verantwortlich und verpflichtet.

Beispiele für Handeln in Bevollmächtigung:
Wenn der Apostel die Sündenvergebung verkündigt, handelt er aufgrund der Bevollmächtigung durch Jesus Christus (siehe dazu Frage 424). Daher verkündigt der Apostel die Sündenvergebung mit den Worten: „Ich verkündige euch die frohe Botschaft: In dem Namen unseres Herrn Jesus Christus, Sohn des lebendigen Gottes, sind euch die Sünden vergeben.“
Wenn der priesterliche Amtsträger die Sündenvergebung verkündigt, handelt er in Vertretung des Apostels. Daher verkündigt der priesterliche Amtsträger die Sündenvergebung mit den Worten: „Im Auftrag meines Senders, des Apostels, verkündige ich euch die frohe Botschaft: In dem Namen unseres Herrn Jesus Christus, Sohn des lebendigen Gottes, sind euch die Sünden vergeben.“