Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

8.3.1 Zum Begriff „Versiegelung“

Der Begriff „Versiegelung“ verweist auf die Verwendung eines Siegels. Mit einem Siegel werden wichtige Dokumente beurkundet und mit Autorität versehen; es dokumentiert Echtheit. Geheim zu haltende Schriften werden durch Siegel verschlossen. Mit dem Siegel bezeichnet der Eigentümer seinen Besitz; es ist Garantie, dass die dahinter stehende Autorität Schutz und Unversehrtheit gewährt.

Diese Bedeutungsaspekte sind in der Bezeichnung des Sakraments der Geistestaufe angelegt. Darüber hinaus wird in den neutestamentlichen Briefen „versiegelt werden“ als Hinnahme der Gabe des Heiligen Geistes verstanden:

  • „Gott ist´s aber, der uns fest macht samt euch in Christus und uns gesalbt und versiegelt und in unsre Herzen als Unterpfand den Geist gegeben hat“ (2Kor 1,21.22).

  • „In ihm [Christus] seid auch ihr, die ihr das Wort der Wahrheit gehört habt, nämlich das Evangelium von eurer Seligkeit — in ihm seid auch ihr, als ihr gläubig wurdet, versiegelt worden mit dem Heiligen Geist“ (Eph 1,13).

  • „Betrübt nicht den Heiligen Geist Gottes, mit dem ihr versiegelt seid für den Tag der Erlösung“ (Eph 4,30).

Auch in der Offenbarung finden sich Hinweise auf die Versiegelung als Eigentumszeichen bzw. eschatologisches Heilszeichen (Offb 7,3; 22,4).