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Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche
- Inhalt
- 12.1.8.1 Gott — der Vergebende
- 12.1.8.2 Gottes Geduld — der Opferdienst im Alten Testament
- 12.1.8.3 Das Opfer Christi — Grundlage der Sündenvergebung
- 12.1.8.4 Voraussetzungen zur Erlangung der Sündenvergebung
- 12.1.8.5 Buße und Reue
- 12.1.8.6 Sünde, die nicht vergeben wird
- 12.1.8.7 Verkündigung und Vollmacht
- 12.1.8.8 Wirkungen der Sündenvergebung
12.1.8.7 Verkündigung und Vollmacht
Sündenvergebung muss verkündigt werden. Jesus hat einzelnen Menschen Sündenvergebung zugesprochen (u.a. Lk 7,48).
Die Sündenvergebung erfolgt durch die Freisprache, die Bevollmächtigte im Namen Jesu Christi verkündigen. Sie wird im Allgemeinen im Gottesdienst der ganzen Gemeinde verkündigt. Sie wirkt sich aber nur an dem aus, der sie im Glauben ergreift und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Vollmacht, im Namen Jesu die Vergebung der Sünden zu verkündigen, liegt im Amt der Versöhnung, im Apostelamt (Joh 20,23). Die priesterlichen Amtsträger verkündigen im Auftrag des Apostels die Freisprache im Namen Jesu. Dies hat die gleiche Wirkung, wie wenn es der Apostel tut.