Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

12.3 Kirchliche Trauerfeier

Der Tod eines nahestehenden Menschen löst bei denen, die zurückbleiben, Schmerz und Trauer aus. Die Trauernden empfinden in dieser Situation die Zuwendung anderer Menschen als wohltuend. Der Tröstung und Stärkung der Hinterbliebenen dient die kirchliche Trauerfeier, ein Gottesdienst mit eigenem Gepräge; das in ihm verkündigte Wort gilt aber auch der unsterblichen Seele des Verstorbenen, die der Gnade Gottes anbefohlen wird.

Die zur Trauerfeier versammelte Trauergemeinde umgibt die Hinterbliebenen, um ihnen Anteilnahme zu bekunden und das Gefühl von Geborgenheit zu vermitteln. Darüber hinaus wird damit dem Verstorbenen die letzte Ehre erwiesen.

Die Trauerfeier ist — wie jeder Gottesdienst — geprägt vom Wirken des Heiligen Geistes. Das durch diesen erweckte Wort bringt göttlichen Trost für die Hinterbliebenen und die Trauergemeinde. Dieser liegt vor allem in der Hoffnung auf die Wiederkunft Christi, auf die damit verbundene Auferstehung der in Christus Gestorbenen und die Vereinigung mit ihnen (1Thess 4,13-18). Trost finden die Trauernden ebenso in der Gewissheit auf das Wiedersehen mit ihnen in der jenseitigen Welt.

Während der Trauerfeier wird üblicherweise auch das Leben des Verstorbenen in angemessener Weise gewürdigt.

Mit feierlichen Worten wird der entseelte Leib seiner Bestimmung (1Mo 3,19) übergeben. Seele und Geist werden der Gnade und dem Erbarmen des Erlösers Jesus Christus mit segnendem Zuspruch anbefohlen, dass er sie bewahren möge zur Auferstehung zum ewigen Leben.

Die Bestattungsgebräuche sowie die Bedeutung, die Trauerfeiern beigemessen wird, sind von Land zu Land unterschiedlich. Ob und in welcher Weise ein Leichnam bestattet wird, ist für die Auferstehung des Verstorbenen ohne Belang.

EXTRAKT

Die kirchliche Trauerfeier dient der Tröstung und Stärkung der Hinterbliebenen. Der Trost liegt vor allem in der Hoffnung auf die Wiederkunft Christi und die Auferstehung der in Christus Gestorbenen. (12.3)

Der entseelte Leib wird bestattet, Seele und Geist werden der Gnade Gottes anbefohlen. (12.3)

Ob und in welcher Weise ein Leichnam bestattet wird, ist für die Auferstehung des Verstorbenen ohne Belang. (12.3)