Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

12.1.9 Spendung der Sakramente im Gottesdienst

Die Spendung der Sakramente ist zentrales Ereignis im Gottesdienst. Die Vermittlung der Sakramente dient zur Teilhabe am Heil und an der Erlösung, die durch die Menschwerdung Gottes in Jesus Christus, seinen Opfertod und seine Auferstehung möglich geworden ist (siehe 8). Es sind heilige Handlungen, die in der Kraft des Heiligen Geistes vollzogen werden.

Die sakramentalen Handlungen der Heiligen Wassertaufe und des Heiligen Abendmahls werden von Aposteln oder von priesterlichen Amtsträgern im Auftrag der Apostel durchgeführt. Die Heilige Versiegelung wird ausschließlich von Aposteln gespendet.

Das Heilige Abendmahl wird grundsätzlich in jedem Gottesdienst gefeiert, der von einem Apostel oder priesterlichen Amtsträger geleitet wird. Zu bestimmten Anlässen (zum Beispiel Trauungen, Trauergottesdienste) werden Wortgottesdienste ohne Abendmahlsfeier durchgeführt.

Dem Empfang der ausgesonderten Hostie geht die Sündenvergebung voraus. Dies geschieht, damit der Mensch der in Jesus Christus geschehenen Heilstat Gottes, die in dem Sakrament zugänglich ist, in würdigem Zustand teilhaftig werden kann.

Bei der Heiligen Wassertaufe und der Heiligen Versiegelung bilden die Teilnehmer des Gottesdienstes die Zeugen des sakramentalen Heilsgeschehens und des Treuegelöbnisses, das von denen, die das Sakrament empfangen, vor Gott und der Gemeinde abgelegt wird.

Alle drei Sakramente sind auch Kindern zugänglich. Diese nehmen, wenn möglich, mit der Gemeinde im Gottesdienst an der Feier des Heiligen Abendmahls teil.

Am Sonntag und an kirchlichen Feiertagen spenden der Stammapostel bzw. die Bezirksapostel oder von ihnen beauftragte Apostel nach der Feier des Heiligen Abendmahls mit der Gemeinde dieses Sakrament auch den Entschlafenen. Zwei Amtsträger nehmen dabei stellvertretend Leib und Blut Christi entgegen. Dreimal im Jahr finden besondere Gottesdienste statt, in denen der Stammapostel, die Bezirksapostel oder von ihnen beauftragte Apostel alle drei Sakramente den Entschlafenen spenden; auch diese Handlungen werden an zwei Amtsträgern stellvertretend vollzogen.