Der Katechismus der Neuapostolischen Kirche

3.4.10 Jesu Christi Wirken im Totenreich

In 1. Petrus 3,18-20 heißt es, dass der Sohn Gottes nach seinem Tod am Kreuz denen predigte, die zur Zeit Noahs ungehorsam waren. Dies tat er, um das Heil anzubieten: „Dazu ist auch den Toten das Evangelium verkündigt, dass sie zwar nach Menschenweise gerichtet werden im Fleisch, aber nach Gottes Weise das Leben haben im Geist“ (1Petr 4,6). Das Heilshandeln Christi umfasst also auch die Toten. Wie sich der Sohn Gottes auf Erden den Sündern zugewandt hatte, tat er dies nun gegenüber solchen, die im irdischen Leben den göttlichen Willen missachtet hatten.

Seit Jesus das Opfer gebracht hat, ist auch für die Toten Erlösung möglich (siehe 9.6). Er selbst hatte gesagt: „Es kommt die Stunde und ist schon jetzt, dass die Toten hören werden die Stimme des Sohnes Gottes, und die sie hören werden, die werden leben“ (Joh 5,25).

Durch seinen Opfertod hat der Sohn Gottes dem Teufel die Macht über den Tod genommen (Hebr 2,14.15). Er, Jesus Christus, hat die Schlüssel des Todes und der Hölle (Offb 1,18). „Hölle“ meint hier nicht den Ort der Verdammnis, sondern den Aufenthaltsort der Verstorbenen, und „die Schlüssel haben“ bedeutet, Herrschaft ausüben.

In Römer 14,9 heißt es: „Dazu ist Christus gestorben und wieder lebendig geworden, dass er über Tote und Lebende Herr sei.“ Als Herr ist er vom Vater über alle erhöht worden: Gott „hat ihm den Namen gegeben, der über alle Namen ist, dass in dem Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Knie, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind“ (Phil 2,9.10).

Das Eingehen des Sohnes Gottes in das Reich des Todes ist Triumph des Siegers von Golgatha, der die Macht des Todes gebrochen und ihm die Endgültigkeit genommen hat.

EXTRAKT

Das Heilshandeln Christi umfasst auch die Toten. (3.4.10)

Jesus Christus besitzt die Schlüssel des Todes und der Hölle. Das Eingehen des Sohnes Gottes in das Reich des Todes ist Triumph des Siegers von Golgatha, der die Macht des Todes gebrochen und ihm die Endgültigkeit genommen hat. (3.4.10)