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Die Liturgie der Neuapostolischen Kirche
2.5 Traugottesdienst
Der Traugottesdienst ist ein separat angesetzter Wortgottesdienst mit einer Segenshandlung: der Spendung des Trausegens. Er wird vom Apostolat oder von Geistlichen im priesterlichen Amt durchgeführt und sollte möglichst in einer Kirche oder an einem anderen würdigen Ort stattfinden. Der Traugottesdienst dauert nicht länger als 45 Minuten.
Zu Beginn des Traugottesdienstes kann der Einzug des Hochzeitspaares erfolgen. Er kann musikalisch begleitet werden; die Gemeinde erhebt sich dazu. Danach wird der Traugottesdienst in folgender Weise gefeiert:
- Eingangslied
- Trinitarischer Eingang
- Eingangsgebet
- Verlesen des Bibelwortes
- Musikalischer Beitrag
- Predigt
- Musikalischer Beitrag (optional)
- Ansprache an das Hochzeitspaar
- Befragung des Hochzeitspaares oder gegenseitiges Treuegelübde der Brautleute
- „Ringtausch“ (optional)
- Spendung des Trausegens
- Grusswort/Segenswünsche oder Gebet durch Geistliche einer anderen christlichen Konfession (optional)
- Musikalischer Beitrag
- Vaterunser (optional)
- Schlussgebet
- Schlusssegen
- Dreifaches Amen
Zu den Gebeten, der Befragung bzw. dem Treuegelübde, zum „Ringtausch“ und zum Trausegen steht die Gemeinde.
Befragung bei zivilrechtlicher Eheschließung durch die Kirche
Erfolgt durch die Kirche auch die zivilrechtliche bzw. die traditionelle Eheschließung, geschieht dies nach der Ansprache der/des Gottesdienstleitenden und vor dem Trausegen: Die Brautleute legen das Eheversprechen ab. Ihre Befragung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Nach dem Eheversprechen bzw. der Zustimmung der Brautleute erklärt die/der Gottesdienstleitende die beiden kraft der zivilrechtlichen Vollmacht zu rechtmäßigen Eheleuten.
Liturgisch schließt sich entweder die Befragung der Brautleute vor dem Trausegen oder das gegenseitige Treuegelübde der Brautleute an.
Befragung der Brautleute vor dem Trausegen
Vor der Spendung des Trausegens bittet der/die Gottesdienstleitende das Hochzeitspaar um sein Ja-Wort. Je nach regionaler Tradition können dazu die Brautleute getrennt oder gemeinsam befragt werden. Die Fragen sollen folgenden Inhalt haben:
Ist der Bräutigam und ist die Braut gewillt,
- die Frau an seiner Seite bzw. den Mann an ihrer Seite als Gabe Gottes zu erkennen,
- in allen Verhältnissen zueinander zu stehen und einander die Treue zu halten, solange sie leben,
- einander in Liebe und Wertschätzung zu begegnen und das gemeinsame Leben an den göttlichen Geboten auszurichten und nach diesen zu handeln?
Nach dem Ja-Wort erteilt der/die Gottesdienstleitende dem Hochzeitspaar den Trausegen.
Gegenseitiges Treuegelübde der Brautleute vor dem Trausegen
Alternativ zur Befragung des Hochzeitspaares durch den Gottesdienstleitenden/ die Gottesdienstleitende können sich die Brautleute vor dem Trausegen ein gegenseitiges Treuegelübde geben, indem sie den verbindlichen Text nachsprechen, den der/die Gottesdienstleitende vorliest, oder ihn selbst vorlesen. Dabei wenden sich die Brautleute einander zu.
Zuerst erfolgt das Treuegelübde durch den Bräutigam; er spricht:
„Ich, [Name des Bräutigams], erkenne dich, [Name der Braut], als Gabe Gottes und gelobe vor Gott und dieser Gemeinde meine Liebe und Treue in guten wie in schweren Tagen. Ich will mein Leben in unserer Ehe an den göttlichen Geboten ausrichten, in Wertschätzung zu dir aufschauen und dich unterstützen – solange ich lebe.
So wahr mir Gott helfe! Amen.“
Anschliessend erfolgt das Treuegelübde durch die Braut; sie spricht:
„Ich, [Name der Braut], erkenne dich, [Name des Bräutigams], als Gabe Gottes und gelobe vor Gott und dieser Gemeinde meine Liebe und Treue in guten wie in schweren Tagen. Ich will mein Leben in unserer Ehe an den göttlichen Geboten ausrichten, in Wertschätzung zu dir aufschauen und dich unterstützen – solange ich lebe.
So wahr mir Gott helfe! Amen.“
Danach wird der Trausegen gespendet.
„Ringtausch“ der Brautleute
Es besteht die Möglichkeit, dass sich das Hochzeitspaar im Traugottesdienst gegenseitig den Ring ansteckt („Ringtausch“). Wünscht es dies, bittet der/die Gottesdienstleitende nach dem Jawort bzw. dem Treuegelübde und vor der Spendung des Trausegens darum. Der „Ringtausch“ geschieht ohne begleitende Worte.
Je nach regionaler Tradition kann er auch vor dem gegenseitigen Treuegelübde sowie auch vor der zivilrechtlichen Eheschliessung erfolgen.
Kurzes Gebet (optional)
Spendung des Trausegens
Der/die Gottesdienstleitende erteilt den Trausegen, indem er/sie die Hand auf die einander gereichten rechten Hände der Brautleute legt und sinngemäss spricht:
„Empfangt göttlichen Segen zu eurem Ehestand in dem Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes!“
Im Weiteren kann der Trausegen etwa folgende Segenswünsche enthalten:
- Gott, euer Vater und Schöpfer, geleite euch durchs Leben und gebe euch Schutz, Versorgung und Beistand.
- Gott, der Sohn, der euer Erlöser ist, führe euch zum ewigen Leben.
- Gott, der Heilige Geist, lenke euch und schenke euch Weisheit.
- Der dreieinige Gott stärke euch in eurer Liebe und Treue zueinander.
- Der Friede des Auferstandenen sei mit euch!
Der Trausegen wird mit Amen abgeschlossen. Anschliessend beglückwünscht die/der Gottesdienstleitende das Hochzeitspaar.
Auf Wunsch eines konfessionsverschiedenen Paares kann nun eine Geistliche / ein Geistlicher der Konfession des nicht neuapostolischen Ehepartners ein Grusswort, Segensworte oder ein Gebet sprechen und die beiden beglückwünschen. Es findet jedoch weder eine gemeinsame noch eine zusätzliche Segensspendung statt. Der Beitrag dieser/dieses Geistlichen erfolgt vor dem Altar.
Mit Schlussgebet, Schlusssegen und dreifachem Amen wird der Traugottesdienst abgeschlossen.
Im Zusammenhang mit der Trauung bestehen erweiterte musikalische Gestaltungsmöglichkeiten. Alle musikalischen Vorträge müssen dem gottesdienstlichen Geschehen entsprechen.