Richtlinien für Geistliche

13.3 Mitgliedschaft

Mit Empfangnahme der Heiligen Versiegelung erlangen die Gläubigen die Mitgliedschaft in der Gebietskirche ihrer Gemeinde. Der Wechsel zu einer Gemeinde einer anderen Gebietskirche begründet die Mitgliedschaft in dieser Gebietskirche.

Die Beendigung der Kirchenmitgliedschaft erfolgt durch Erklärung des Kirchenaustritts nach den für die Gebietskirche geltenden gesetzlichen Regelungen. Ein Wiedereintritt bedarf der Zustimmung der entsprechenden Kirchenleitung.