Richtlinien für Geistliche

5.3 Andacht (ohne liturgische Form)

5.3.1 Anlassbezogene Versammlung ohne liturgische Form

Im Gegensatz zu Gemeindeandachten, die eine feste liturgische Form haben, sind Andachten anlassbezogene Versammlungen ohne liturgische Form.

Mögliche Anlässe für Andachten können kirchliche Feiertage oder gesellschaftliche Ereignisse sein, aber auch Gedenktage oder Katastrophen. Beispielsweise können an Heiligabend, Karfreitag (Todesstunde Jesu), Gründonnerstag (Einsetzung des Heiligen Abendmahls) oder am Himmelfahrtstag Andachten angesetzt werden. Ebenso kann beispielsweise vor einem Gottesdienst für Entschlafene oder am Totensonntag eine Andacht zum Totengedenken stattfinden. Auch können Andachten anlässlich von Gemeindejubiläen oder im Zusammenhang mit sonstigen Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit stattfinden sowie zur Evangelisierung oder zur Gemeinschaft mit anderen christlichen Konfessionen genutzt werden. Die Andacht hat immer einen Bezug zum christlichen Glauben.

Ablauf und Leitung einer Andacht:

Eine Andacht hat keine liturgische Form. Sie ist von daher auch keine Sonderform des Gottesdienstes. Die Anwesenheit von Geistlichen ist zur Durchführung einer Andacht nicht erforderlich. Ihr Ablauf wird von denen bestimmt, die sie durchführen.

Die Leitung einer Andacht findet nicht vom Altar aus statt. Es erfolgt in einer Andacht keine gottesdienstliche Wortverkündigung und keine Sakramentsspendung oder Segenshandlung. Eine Andacht beginnt und endet mit einem Gebet. Es erfolgt kein trinitarischer Eingang, es wird auch nicht der Schlusssegen erteilt, und es gibt kein dreifaches Amen.

Über die Durchführung von Andachten im Kirchengebäude entscheidet der/die mit der Gemeindeleitung Beauftragte. In jedem Fall muss ihre Gestaltung der Heiligkeit des Gotteshauses angemessen sein.