Richtlinien für Geistliche

5.1 Gemeindeandacht (mit liturgischer Form)

5.1.1 Liturgische Feier, die nicht von Geistlichen geleitet wird

Wo Gottesdienste nur sporadisch stattfinden können oder langfristig für Gottesdienste kein priesterliches Amt zur Verfügung steht, können in Abstimmung mit dem Apostolat Wortgottesdienste durch Geistliche im Diakonenamt stattfinden (siehe Nr. 4.6.1 Wortgottesdienst).

Sind jedoch keine Geistlichen verfügbar, besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Gemeindeandachten. Diese Feiern haben eine feste liturgische Form, doch werden sie von nicht ordinierten Gemeindemitgliedern geleitet. Mit der Durchführung von Gemeindeandachten wird sichergestellt, dass die Mitglieder einer Gemeinde nicht ohne geistliche Versorgung und Pflege der Gemeinschaft bleiben. Von daher sollte die Gemeindeandacht vorzugsweise am Ort der üblichen Gottesdienstversammlung ausgerichtet werden.

Mit ihrer festen Form unterscheidet sich die Gemeindeandacht von sonstigen Andachten, die von Geistlichen oder Laien zu besonderen Anlässen durchgeführt und frei gestaltet werden (siehe Nr. 9.1 Andachten).

Sind Gemeindeandachten notwendig, muss vom Apostolat oder einem/einer dazu bestimmten Geistlichen für begrenzte Zeit ein Gemeindemitglied zu diesem Dienst beauftragt werden. Dies geschieht z. B. in einem Gottesdienst, fernmündlich oder per Brief.

Die Gemeindeandacht ist wie der Gottesdienst öffentlich zugänglich.

5.1.2 Gestaltung der Gemeindeandacht

Ist im Versammlungsraum ein Altar vorhanden, dann soll dieser wie zu einem Wortgottesdienst, also ohne Abendmahlsgefässe, hergerichtet werden.

Wer mit der Leitung der Gemeindeandacht beauftragt ist, befindet sich – sofern ein Altar vorhanden ist – während der gesamten Gemeindeandacht stehend oder sitzend vor dem Altar. Bei wenigen Teilnehmenden empfiehlt es sich einen Stuhlkreis zu bilden. Zu Gebeten und Gesängen erheben sich alle, die an der Gemeindeandacht teilnehmen

5.1.3 Beginn der Gemeindeandacht

Falls möglich, wird zuerst gemeinsam ein Lied gesungen. Es erfolgt kein trinitarischer Eingang, denn es handelst sich nicht um einen Gottesdienst. Die Gemeindeandacht beginnt mit einem Gebet.

Dieses kann beinhalten:

  • Lob und Preis Gottes
  • Dank für Bewahrung, Hilfe und bisherige Gnade
  • Bitte um den göttlichen Frieden
  • Bitte um Stärkung in der Gemeinschaft
  • Bitte um Verbindung mit dem Apostolat
  • Fürbitte für Gemeindemitglieder, die nicht anwesend sind

Danach kann ein musikalischer Beitrag erfolgen. Hierauf folgt das Verlesen eines Bibelwortes gemäss Vorgabe.

Danach erfolgt das Vortragen eines Textes, den der Apostel / die Apostelin vorgegebenen hat. Der Vortrag endet nicht mit Amen. Sind im Text Bibelverweise enthalten, können diese auch aus der Heiligen Schrift vorgelesen werden.

Musikalische Beiträge können die Gemeindeandacht bereichern.

Als Teil der Gemeindeandacht kann den Teilnehmenden Gelegenheit gegeben werden, ihre Empfindungen und Gedanken zu dem vorgetragenen Text zu äussern.

5.1.4    Schluss der Gemeindeandacht

Zum Schluss der Gemeindeandacht wird gemeinsam das Vaterunser gesprochen. Die Gemeindeandacht endet mit einem Gebet.

Dieses Gebet kann folgenden Inhalt haben:

  • Dank für das Wort und die Gemeinschaft
  • Fürbitte für Gemeindemitglieder, Notleidende, Kranke, Bedrängte, Verfolgte
  • Bitte um Segen für die dargebrachten Opfer
  • Bitte um Gottes Segen, Schutz und Frieden, um seine Hilfe und Wegbegleitung
  • Bitte um die baldige Wiederkunft Christi
  • Bitte um Annahme bei der Wiederkunft Christi