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Die Liturgie der Neuapostolischen Kirche
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- 5.1 Ordination von Geistlichen
- 5.2 Beauftragung von Geistlichen
- 5.3 Ernennung von Geistlichen
- 5.4 Bestätigung von Geistlichen
- 5.5 Ernennung zu Diensten, die nicht an ein geistliches Amt gebunden sind (Lehrkräfte, Jugendbetreuer/Jugendbetreuerinnen)
- 5.6 Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung
- 5.7 Ruhesetzung von Geistlichen
5.4 Bestätigung von Geistlichen
Liturgische Eingliederung
Wechselt eine Amtsträgerin / ein Amtsträger ihren/seinen Wirkungsbereich, ist eine Bestätigung in ihrem/seinem Amt im neuen Bereich notwendig.
Liturgisch findet eine Bestätigung im Anschluss an die Feier des Heiligen Abendmahls statt. Sind mehrere Handlungen vorgesehen, werden sie in folgender Reihenfolge durchgeführt:
- Ruhesetzung, Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung, die an ein Amt gebunden ist
- Ordination, Beauftragung, Ernennung, Bestätigung
- Entbindung von einem Dienst/Ernennung zu einem Dienst, der nicht an ein Amt gebunden ist
- Verlobung, Trauung, Hochzeitsjubiläen
Durchführung
Die Bestätigung von Geistlichen im priesterlichen Amt und im Diakonenamt erfolgt im Regelfall durch die Bezirksvorsteherin / den Bezirksvorsteher.
Handlung
Die Bestätigung erfolgt stehend vor dem Altar. Der/Dem Betreffenden wird die Hand mit folgenden Worten gereicht:
„Ich bestätige dich [im Auftrag des Apostels/der Apostelin] in deinem Amtsauftrag [im Apostelbereich/Bezirk/in der Gemeinde] als [Amtsbezeichnung]. Gott stärke und begleite dich auch weiterhin in deinem neuen Wirkungskreis.“