Die Liturgie der Neuapostolischen Kirche

5.4 Bestätigung von Geistlichen

Liturgische Eingliederung

Wechselt eine Amtsträgerin / ein Amtsträger ihren/seinen Wirkungsbereich, ist eine Bestätigung in ihrem/seinem Amt im neuen Bereich notwendig.

Liturgisch findet eine Bestätigung im Anschluss an die Feier des Heiligen Abendmahls statt. Sind mehrere Handlungen vorgesehen, werden sie in folgender Reihenfolge durchgeführt:

  • Ruhesetzung, Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung, die an ein Amt gebunden ist
  • Ordination, Beauftragung, Ernennung, Bestätigung
  • Entbindung von einem Dienst/Ernennung zu einem Dienst, der nicht an ein Amt gebunden ist
  • Verlobung, Trauung, Hochzeitsjubiläen

Durchführung

Die Bestätigung von Geistlichen im priesterlichen Amt und im Diakonenamt erfolgt im Regelfall durch die Bezirksvorsteherin / den Bezirksvorsteher.

Handlung

Die Bestätigung erfolgt stehend vor dem Altar. Der/Dem Betreffenden wird die Hand mit folgenden Worten gereicht:

„Ich bestätige dich [im Auftrag des Apostels/der Apostelin] in deinem Amtsauftrag [im Apostelbereich/Bezirk/in der Gemeinde] als [Amtsbezeichnung]. Gott stärke und begleite dich auch weiterhin in deinem neuen Wirkungskreis.“