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Die Liturgie der Neuapostolischen Kirche
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- 5.1 Ordination von Geistlichen
- 5.2 Beauftragung von Geistlichen
- 5.3 Ernennung von Geistlichen
- 5.4 Bestätigung von Geistlichen
- 5.5 Ernennung zu Diensten, die nicht an ein geistliches Amt gebunden sind (Lehrkräfte, Jugendbetreuer/Jugendbetreuerinnen)
- 5.6 Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung
- 5.7 Ruhesetzung von Geistlichen
5.5 Ernennung zu Diensten, die nicht an ein geistliches Amt gebunden sind (Lehrkräfte, Jugendbetreuer/Jugendbetreuerinnen)
Gemeindemitglieder oder Geistliche, die langfristig als hauptverantwortliche Lehrkraft auf Bezirks- oder Gemeindeebene in Vorsonntagsschule, Sonntagsschule, Religions- und Konfirmandenunterricht oder hauptverantwortlich in der Jugendbetreuung tätig sein sollen, werden zu diesem Dienst ernannt.
Liturgische Eingliederung
Die Ernennung von Gemeindemitgliedern oder Geistlichen zu einem nicht an ein Amt gebundenen Dienst erfolgt im Gottesdienst oder nach dem Gottesdienst vor der Gemeinde oder aber im Kreis derjenigen, für die der Dienst ausgeübt werden soll.
Findet sie im Gottesdienst statt, dann geschieht sie im Anschluss an die Feier des Heiligen Abendmahls. Sind mehrere Handlungen vorgesehen, werden sie in folgender Reihenfolge durchgeführt:
- Ruhesetzung, Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung, die an ein Amt gebunden ist
- Ordination, Beauftragung, Ernennung, Bestätigung
- Entbindung von einem Dienst/Ernennung zu einem Dienst, der nicht an ein Amt gebunden ist
- Verlobung, Trauung, Hochzeitsjubiläen
Durchführung
Die/Der zuständige Geistliche im priesterlichen Amt führt die Ernennung durch.
Ansprache
Es wird u.a. nachstehender Inhalt empfohlen:
Lehrkräfte[37]
- Die Lehrkraft hat den Auftrag, die Eltern in ihrer Verantwortung zu unterstützen, die Kinder im neuapostolischen Glauben zu erziehen.
- Die Unterstützung erfolgt, indem die Kinder anhand der von der Kirche zur Verfügung gestellten Lehrwerke unterrichtet werden.
- Die Lehrkraft soll die Kinder darin unterstützen, einen persönlichen Glauben zu entwickeln. Dazu gehört, den Wert von Gebet und Gottesdienst herauszustellen und sie zu ermuntern, sich mit den Inhalten unseres Glaubens auseinanderzusetzen.
- Die Lehrkraft handelt in Abstimmung mit und im Auftrag der Bezirks- oder Gemeindeleitung.
Jugendbetreuern/Jugendbetreuerinnen[38]
- Die/Der zur Jugendbetreuung Ernannte steht als persönliche Ansprechpartnerin/persönlicher Ansprechpartner den Jugendlichen in unterschiedlichen Lebenssituationen und Glaubensfragen zur Seite.
- Sie/Er ermuntert die Jugendlichen, sich in den vielfältigen Betätigungsfeldern der Gemeinde einzubringen und ihren Glauben zu praktizieren und in ihrer Umgebung zu bekennen und zu vertreten.
- Die Jugendbetreuerin / Der Jugendbetreuer handelt in Abstimmung mit und im Auftrag der Bezirks- oder Gemeindeleitung.
Bitte um Zustimmung
Die Gemeinde wird gebeten, sich zu erheben. Sinngemäß wird an die Schwester/ den Bruder vor der Ernennung die Frage gerichtet:
„Nun frage ich Sie vor Gott und der Gemeinde: Sind Sie bereit, künftig im Bezirk/in der Gemeinde in Demut und Treue Seelsorge für die Kinder/Jugendlichen zu leisten? Sind Sie bereit, allen Kindern/Jugendlichen, die ihnen anvertraut sind, in der Liebe zu Jesus Christus zu dienen? Dann geloben Sie dies mit einem Ja.“
Gebet
Das Gebet kann folgenden Inhalt haben:
- Bitte um Gottes Segen zum Ja-Wort.
- Bitte um Kraft und Vermögen, das Gelübde zu halten, um den damit verbundenen Dienst erfüllen zu können.
- Bitte an Gott, der/dem Ernannten beizustehen.
Handlung
Die Ernennung erfolgt ggf. stehend vor dem Altar. Dem/Der Betreffenden wird die Hand mit folgenden Worten gereicht:
„Ich ernenne dich [zur Lehrkraft bzw. zum Jugendbetreuer / zur Jugendbetreuerin]. Der dreieinige Gott segne und stärke dich, um alle mit dieser Ernennung verbundenen Dienste erfüllen zu können.“
- Danach werden die der jeweiligen Ernennung zugeordneten Aufgaben benannt.
- Abschließend erfolgen weitere Segenswünsche.

Ernennung zu einem Dienst ohne Amt