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Die Liturgie der Neuapostolischen Kirche
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- 5.1 Ordination von Geistlichen
- 5.2 Beauftragung von Geistlichen
- 5.3 Ernennung von Geistlichen
- 5.4 Bestätigung von Geistlichen
- 5.5 Ernennung zu Diensten, die nicht an ein geistliches Amt gebunden sind (Lehrkräfte, Jugendbetreuer/Jugendbetreuerinnen)
- 5.6 Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung
- 5.7 Ruhesetzung von Geistlichen
5.3 Ernennung von Geistlichen
Liturgische Eingliederung
Die Ernennung ist die Übertragung eines Dienstes zur Unterstützung einer leitenden Amtsträgerin/eines leitenden Amtsträgers. Sie findet im Anschluss an die Feier des Heiligen Abendmahls statt. Sind mehrere Handlungen vorgesehen, werden sie in folgender Reihenfolge durchgeführt:
- Ruhesetzung, Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung, die an ein Amt gebunden ist
- Ordination, Beauftragung, Ernennung, Bestätigung
- Entbindung von einem Dienst/Ernennung zu einem Dienst, der nicht an ein Amt gebunden ist
- Verlobung, Trauung, Hochzeitsjubiläen.
Durchführung
Ernennungen erfolgen durch ein Mitglied des Apostolats oder durch dazu von ihm bestimmte Geistliche im priesterlichen Amt.
Ansprache
Es wird nachstehender Inhalt empfohlen:
Bischof/Bischöfin
- Der Bischof / Die Bischöfin ist ein Helfer / eine Helferin der Apostelin / des Apostels und unterstützt diese/n in der Seelsorge- und Lehrtätigkeit.
- Ggf. unterstützt der Bischof/die Bischöfin die mit der Leitung von Bezirken und Gemeinden beauftragten Geistlichen.
- Geistliche und Gemeindemitglieder, die besonderer Zuwendung bedürfen, sollen durch den Bischof / die Bischöfin einfühlsame Seelsorge erfahren.
Vertreter/Vertreterin des Bezirksvorstehers / der Bezirksvorsteherin
- Der Vertreter / Die Vertreterin ist ein Helfer / eine Helferin der Bezirksvorsteherin / des Bezirksvorstehers und unterstützt diese/n in der Seelsorge- und Lehrtätigkeit.
- Ggf. unterstützt er/sie die mit der Leitung von Gemeinden beauftragten Geistlichen.
- Geistliche und Gemeindemitglieder, die besonderer Zuwendung bedürfen, sollen durch den Vertreter / die Vertreterin einfühlsame Seelsorge erfahren.
Vertreter/Vertreterin des Gemeindevorstehers / der Gemeindevorsteherin
- Der Vertreter / Die Vertreterin ist ein Helfer / eine Helferin der Gemeindevorsteherin / des Gemeindevorstehers und unterstützt diese/n in der Seelsorge- und Lehrtätigkeit.
- Ggf. unterstützt er/sie die Priester und Diakone in der Gemeinde in deren Amtstätigkeiten.
- Geistliche und Gemeindemitglieder, die besonderer Zuwendung bedürfen, sollen durch den Vertreter/die Vertreterin einfühlsame Seelsorge erfahren.
Bitte um Zustimmung
Die Gemeinde wird gebeten, sich zu erheben. Sinngemäß wird die/der zu ernennende Geistliche gefragt:
„Nun frage ich Sie [im Auftrag des Apostels/der Apostelin] vor Gott und der Gemeinde: Sind Sie bereit, als [Bezeichnung] in der Treue zu Gott, im Einssein mit dem Apostolat und entsprechend den kirchlichen Regeln [den Apostel/die Apostelin bzw. den Bezirksvorsteher/die Bezirksvorsteherin bzw. den Gemeindevorsteher/die Gemeindevorsteherin] in seiner/ihrer Leitungsfunktion in [Wirkungskreis] zu unterstützen? Dann geloben Sie dies Gott vor der Gemeinde mit einem Ja.“
Gebet (mit Epiklese[36])
Das Gebet kann folgenden Inhalt haben:
- Bitte um Gottes Segen zum Ja-Wort.
- Bitte um Kraft und Vermögen, das Gelübde zu halten und die mit dem Amt verbundenen Dienste zu erfüllen.
- Bitte an Gott, den Heiligen Geist, in der Ernennung der Ernannten/dem Ernannten beizustehen.
Handlung
Die Ernennung erfolgt stehend vor dem Altar. Der/Dem Betreffenden wird die Hand mit folgenden Worten gereicht:
„Ich ernenne dich [zum Bischof / zur Bischöfin bzw. zum Vertreter / zur Vertreterin des Bezirksvorstehers / der Bezirksvorsteherin bzw. des Gemeindevorstehers / der Gemeindevorsteherin]. Der dreieinige Gott segne und stärke dich, um alle mit dieser Ernennung verbundenen Dienste erfüllen zu können.“
- Danach werden die der jeweiligen Ernennung zugeordneten Aufgaben benannt.
- Abschließend erfolgen weitere Segenswünsche.

Ernennung zu einem Dienst mit Amt
[36] Anrufung des Heiligen Geistes