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Die Liturgie der Neuapostolischen Kirche
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- 5.1 Ordination von Geistlichen
- 5.2 Beauftragung von Geistlichen
- 5.3 Ernennung von Geistlichen
- 5.4 Bestätigung von Geistlichen
- 5.5 Ernennung zu Diensten, die nicht an ein geistliches Amt gebunden sind (Lehrkräfte, Jugendbetreuer/Jugendbetreuerinnen)
- 5.6 Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung
- 5.7 Ruhesetzung von Geistlichen
5.7 Ruhesetzung von Geistlichen
Liturgische Eingliederung
Die Ruhesetzung eines Amtsträgers/einer Amtsträgerin findet im Anschluss an die Feier des Heiligen Abendmahls statt.
Sind mehrere Handlungen vorgesehen, werden sie in folgender Reihenfolge durchgeführt:
- Ruhesetzung, Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung, die an ein Amt gebunden ist
- Ordination, Beauftragung, Ernennung, Bestätigung
- Entbindung von einem Dienst/Ernennung zu einem Dienst, der nicht an ein Amt gebunden ist
- Verlobung, Trauung, Hochzeitsjubiläen
Durchführung
Ruhesetzungen von Amtsträgern und Amtsträgerinnen erfolgen durch den Apostel / die Apostelin oder durch von ihm dazu bestimmte Geistliche im priesterlichen Amt.
Handlung
Dem/Der Betreffenden wird vor dem Altar der Dank für das Dienen und den Einsatz ausgesprochen.
Anschließend wird ihm/ihr die Hand gereicht und die Entbindung vom Amtsauftrag vollzogen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Amtsvollmacht weiterhin besteht. Dies geschieht mit folgenden Worten:
„Ich entbinde dich [im Auftrag des Apostels / der Apostelin] von deinem Amtsauftrag. Die Amtsvollmacht, die du empfangen hast, bleibt bestehen.“