Der Katechismus in Fragen & Antworten

07. Das Amt

Im Allgemeinen ist unter „Amt“ eine Funktion oder eine offizielle Stellung zu verstehen, mit der konkrete Aufgaben und Verantwortung verbunden sind. In einem weiteren Sinn haben Amtsinhaber die Autorität inne, eine Gemeinschaft zu leiten und entsprechende Entscheidungen zu treffen.

Ein geistliches Amt ist die durch Ordination (Amtseinsetzung) empfangene Bevollmächtigung, Segnung und Heiligung, um in der Kirche Christi zu dienen. Das geistliche Amt wird in der Kraft des Heiligen Geistes ausgeübt.

Bevollmächtigung: siehe Erläuterung zu Frage 415. Segnung und Heiligung: siehe Fragen 416. und 417. Ordination: siehe Fragen 462. ff.

Das geistliche Amt hat seinen Ursprung darin, dass Gott, der Vater, Jesus Christus gesandt hat. Jesus Christus ist also der Gesandte Gottes. Als solcher ist er bevollmächtigt, gesegnet und geheiligt zur Erlösung der Menschen. Die Apostel sind Gesandte Jesu Christi. Das geistliche Amt steht immer in Zusammenhang mit Jesus Christus und den von ihm gesandten Aposteln. Amt und Apostolat hängen also zusammen: Dort, wo das Apostelamt wirkt, gibt es das geistliche Amt.

Der Begriff „Apostolat“ wird vor allem verwendet, wenn man die Träger des Apostelamts in ihrer Gesamtheit bezeichnet („Apostolat“ = die Apostel Jesu). Die priesterlichen Amtsträger und die Diakone handeln im Auftrag des „Apostolats“ und nehmen Aufgaben in der Seelsorge, Wortverkündigung und Sakramentsspendung wahr.

Bereits im Alten Testament lassen sich anhand des Wirkens von Königen, Priestern und Propheten Hinweise auf das geistliche Amt festmachen: Der König regiert, der Priester vermittelt den Segen Gottes und der Prophet verkündet den göttlichen Willen. Diese Ämter sind Hinweise auf das geistliche Amt. In Jesus Christus findet sich alles wieder, was im alttestamentlichen Amt angelegt war – er ist zugleich König, Priester und Prophet.

Ein geistliches Amt wird vom Apostel im Auftrag Jesu Christi übertragen. Damit erhält derjenige, der das Amt empfängt, Anteil an der Vollmacht des Apostels. Von dieser Vollmacht soll er im Auftrag des Apostels Gebrauch machen. Der Amtsempfänger handelt damit im Namen des Apostels und vertritt diesen in dem für das Amt festgelegten Umfang. Schließlich sendet der Apostel den Amtsträger aus. Der Gesandte ist dem Sender gegenüber verantwortlich und verpflichtet.

Beispiele für Handeln in Bevollmächtigung:
Wenn der Apostel die Sündenvergebung verkündigt, handelt er aufgrund der Bevollmächtigung durch Jesus Christus (siehe dazu Frage 424). Daher verkündigt der Apostel die Sündenvergebung mit den Worten: „Ich verkündige euch die frohe Botschaft: In dem Namen unseres Herrn Jesus Christus, Sohn des lebendigen Gottes, sind euch die Sünden vergeben.“
Wenn der priesterliche Amtsträger die Sündenvergebung verkündigt, handelt er in Vertretung des Apostels. Daher verkündigt der priesterliche Amtsträger die Sündenvergebung mit den Worten: „Im Auftrag meines Senders, des Apostels, verkündige ich euch die frohe Botschaft: In dem Namen unseres Herrn Jesus Christus, Sohn des lebendigen Gottes, sind euch die Sünden vergeben.“

Durch die Ordination werden die vorhandenen Gaben des Amtsempfängers erweckt, gestärkt, vermehrt und dem Dienst des Herrn gewidmet. Zudem werden durch den Segen zusätzliche Kräfte übermittelt.

Bei der Ordination bekommt der Amtsträger Anteil an der Heiligkeit Gottes – das Amt ist heilig, der Träger des Amtes bleibt sündhafter Mensch. Der Amtsträger kann auch heilige Handlungen in der Kraft des Heiligen Geistes vollziehen und Gott und der Gemeinde dienen.

Jeder Getaufte ist gerufen, dem Herrn zu dienen durch tätige Liebe am Nächsten und durch Bekenntnis des Glaubens (vgl. Johannes 12,26). Werden in der Kirche Jesu Christi einzelnen Gläubigen bestimmte Aufträge und Tätigkeitsbereiche zugeordnet, die zum Wohl der Gläubigen und zur Verkündigung des Evangeliums beitragen, verstehen wir dies als „Dienste“. Solche Dienste werden überall dort ausgeübt, wo Getaufte ihren Glauben an Jesus Christus als ihren Herrn in Wort und Tat bekennen.

Dienste unterscheiden sich vom geistlichen Amt dadurch, dass sie ohne Ordination ausgeübt werden können.

Ja, in der Neuapostolischen Kirche werden Dienste ohne Ordination ausgeübt. Hierzu zählen die kirchlichen Beauftragungen beispielsweise zur religiösen Unterweisung von Kindern und Jugendlichen und zur musikalischen Mitgestaltung der Gottesdienste.

Jesus Christus hat seiner Kirche unmittelbar nur ein Amt gegeben, nämlich das Apostelamt. Er hat die Apostel bevollmächtigt, gesegnet, geheiligt und mit Heiligem Geist ausgerüstet: „Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Und als er das gesagt hatte, blies er sie an und spricht zu ihnen: Nehmt hin den Heiligen Geist! Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten“ (Johannes 20,21-23). Den Aposteln hat er die Verwaltung der Sakramente anvertraut. Auf diese Weise wird sein Opfer den Menschen zugänglich (vgl. Matthäus 28,19.20).

Die Vollmacht der Apostel zur „Verwaltung der Sakramente“ bedeutet, dass die Apostel von Jesus Christus beauftragt sind, die Sakramente zu spenden. Auch wenn nicht alle Sakramente von den Aposteln selbst gespendet werden, stehen die Sakramente doch immer in Beziehung zum Apostelamt (siehe dazu auch Frage 424).

Die Wirksamkeit des Apostelamts in der Kirche begann an Pfingsten. Das Amt selbst aber ist bereits vorher durch Jesus Christus seinen Aposteln gegeben worden.

„Und er setzte zwölf ein, die er auch Apostel nannte, dass sie bei ihm sein sollten und dass er sie aussendete zu predigen und dass sie Vollmacht hätten, die bösen Geister auszutreiben. Und er setzte die Zwölf ein ...“ (Markus 3,14-16)

„Apostel“ bedeutet „Gesandter“ und geht auf das griechische Wort „apóstolos“ zurück. Die Apostel sind die Gesandten Jesu. Jesus Christus stellte seine Sendung mit ihrer Sendung in unmittelbaren Zusammenhang: „Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch“ (Johannes 20,21).

Die Apostel sind von Jesus Christus gesandt, um den Menschen das von ihm gebrachte Opfer und das daraus kommende Heil zu vermitteln. Nach seiner Auferstehung gab Jesus den Aposteln Vollmacht, die Sündenvergebung zu verkündigen. Sie sollen in seinem Auftrag die Sakramente spenden, das Evangelium predigen und die Gläubigen auf seine Wiederkunft vorbereiten.

Die Apostel sind Gesandte Jesu Christi. Sie handeln in dessen Namen. Er hat die Apostel bevollmächtigt, die Aufgaben zu erfüllen, die aus seinen Ämtern – König, Priester und Prophet – hervorgehen: Sie sollen die Regentschaft Christi ausüben, den göttlichen Segen spenden, das Evangelium Christi verkündigen. Die Autorität, die das Apostelamt hat, kommt ausschließlich aus Jesus Christus. Das Apostelamt steht in einem völligen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm.

Das Apostelamt wird bezeichnet als „Amt des Neuen Bundes“, „Amt des Geistes“, „Amt zur Gerechtigkeit“, „Amt der Versöhnung“, „Amt des Wortes“.

Mit dieser Bezeichnung, die auf 2. Korinther 3,6 zurückgeht, wird eine Abgrenzung zum Alten Bund vorgenommen, in dem das mosaische Gesetz galt, das auf das Volk Israel beschränkt war. Im Neuen Bund ist die Botschaft von der Gnade Gottes, das Evangelium, entscheidend, das die Träger des Apostelamts verkündigen. Das Amt des Neuen Bundes wirkt zudem unter allen Völkern.

Das „Amt des Geistes“ ist „das Amt, das den Geist gibt“ (2. Korinther 3,8). Durch die Spendung der Gabe des Heiligen Geistes wird dem mit Wasser Getauften die Gotteskindschaft und die Voraussetzung zur Erstlingsschaft geschenkt.

Als „Erstlingsschaft“ werden die „Erstlinge“ in ihrer Gesamtheit bezeichnet. Das Bild der „Erstlinge“ geht auf Offenbarung 14,4 zurück. Damit werden diejenigen bezeichnet, die Jesus Christus bei seiner Wiederkunft zu sich nimmt. Sie sind identisch mit der „Brautgemeinde“, siehe Fragen 562 ff.

Das Apostelamt weist darauf hin, dass der Mensch Sünder ist und die Gnade Gottes benötigt. Glaube an Jesus Christus und das Annehmen seines Opfers führen in die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt. Also ist das Apostelamt das „Amt, das zur Gerechtigkeit führt“ (2. Korinther 3,9).

Das Apostelamt, „das die Versöhnung predigt“ (2. Korinther 5,18.19), mahnt zur Buße und ermöglicht dem Gläubigen, in der Sündenvergebung und in der Feier des Heiligen Abendmahls an dem Opfer Christi teilzuhaben. „Versöhnung“ zielt letztlich auf die Wiederherstellung des ungestörten Verhältnisses zwischen Mensch und Gott sowie der Menschen untereinander.

In Johannes 1,1-14 wird der Gottessohn als „Wort“ (Logos) bezeichnet. Durch dieses „Wort“ ist alles geschaffen. An dem „Wort“ hat das Apostelamt Anteil, denn der Herr (Logos) hat ihm auch den Auftrag gegeben zu lehren. In diesem Sinn ist auch Apostelgeschichte 6,4 zu verstehen: „Wir aber wollen ganz beim Gebet und beim Dienst des Wortes bleiben.“

Logos: siehe Frage 101.

Die Apostel werden auch bezeichnet als

  • „Botschafter an Christi statt“: Die Aussage „So sind wir nun Botschafter an Christi statt, denn Gott ermahnt durch uns; so bitten wir nun an Christi statt“ (2. Korinther 5,20) drückt aus, dass Jesus Christus durch die Apostel in seiner Kirche wirkt.
  • „Haushalter über Gottes Geheimnisse“: Ein „Haushalter“ (1. Korinther 4,1) ist verantwortlich für das „Haus“, nämlich die Gemeinde. In ihr achten die Apostel darauf, dass die Wortverkündigung dem Evangelium entsprechend geschieht und die Sakramente im Sinne Jesu Christi gespendet werden. Die Apostel ordinieren Amtsträger und sorgen für die Ordnung in der Gemeinde.

Ein weiteres wichtiges Merkmal des Apostelamts ist es, die Gläubigen auf die Wiederkunft Christi vorzubereiten (vgl. 2. Korinther 11,2).

Jesus Christus selbst sandte die Apostel aus. Er erwählte aus dem Kreis seiner Jünger zwölf Männer, die er als Apostel einsetzte (vgl. Markus 3,13-19). Ihnen galten die Worte Jesu:

  • „Wer euch aufnimmt, der nimmt mich auf; und wer mich aufnimmt, der nimmt den auf, der mich gesandt hat“ (Matthäus 10,40).
  • „Gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Matthäus 28,19.20).

Die ersten Apostel hießen: Simon mit Beinamen „Petrus“, Andreas, Jakobus, Johannes, Philippus, Bartholomäus, Thomas, Matthäus, Jakobus, Thaddäus, Simon von Kana, Judas Iskariot (vgl. Matthäus 10,2-4). Diese Apostel werden „die Zwölf“ genannt, auch noch nach dem Verrat des Judas Iskariot.

Ja, außer den Zwölf erwähnt das Neue Testament noch: Matthias (vgl. Apostelgeschichte 1,15-26), Barnabas (vgl. Apostelgeschichte 13,1-4; 14,4.14), Paulus (vgl. 1. Korinther 9,1-16; 2. Korinther 11) und Jakobus, den Bruder des Herrn (vgl. Galater 1,19; 2,9). Auch Silvanus und Timotheus werden als Apostel bezeichnet (vgl. 1. Thessalonicher 1,1; 2,7), ferner Andronikus und Junias (vgl. Römer 16,7). Auffällig ist dabei, dass lediglich bei Matthias als Voraussetzung der Berufung zum Apostel gefordert wurde, dass er Augenzeuge des Wirkens Jesu war (Apostelgeschichte 1,21.22).

Ja, in Anwesenheit der übrigen Apostel übertrug Jesus Christus dem Simon Petrus eine besondere Vollmacht: Simon wurde als „Fels“ (Petrus) bezeichnet und ihm wurde die „Schlüsselvollmacht“ erteilt. Auch vertraute ihm der Herr seine „Lämmer und Schafe“, also die Gemeinde, zur Pflege an (vgl. Johannes 21,15- 17). An ihn richtete der Herr auch die Worte: „Simon, Simon, siehe, der Satan hat begehrt, euch zu sieben wie den Weizen. Ich aber habe für dich gebeten, dass dein Glaube nicht aufhöre. Und wenn du dereinst dich bekehrst, so stärke deine Brüder“ (Lukas 22,31.32).

Schlüsselvollmacht, Felsenamt: siehe Erläuterung und Fragen 457. und 458.

„Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Gemeinde bauen, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen.“ (Matthäus 16,18)

Die Vorrangstellung des Apostels Petrus zeigte sich nach der Himmelfahrt des Herrn darin, dass

  • auf seine Veranlassung Judas Iskariot im Kreis der Apostel ersetzt wurde (vgl. Apostelgeschichte 1,15-26),
  • er die Pfingstpredigt hielt (vgl. Apostelgeschichte 2,14),
  • ihm der Herr offenbarte, dass auch den Heiden das Heil in Christus zugedacht ist (vgl. Apostelgeschichte 10).

Am ausführlichsten berichtet Lukas in der Apostelgeschichte von dem Wirken der Apostel. So ist in Apostelgeschichte 11,1-18 und 15,1-29 von Versammlungen unter Leitung von Aposteln zu lesen, in denen u.a. festgelegt wurde, dass auch gläubige Heiden zur Gemeinde Christi gehören können. Die Apostel trafen also gemeinsam Entscheidungen, die weitreichende Wirkung für die christliche Gemeinde hatten.

Aus Apostelgeschichte 8,15-18 geht hervor, dass die Spendung der Gabe des Heiligen Geistes an das Apostelamt gebunden ist: Philippus predigte in Samarien und taufte die Gläubigen mit Wasser. Die Apostel hörten davon und sandten daraufhin Petrus und Johannes dorthin. Diese „beteten für sie, dass sie den Heiligen Geist empfingen. Denn er war noch auf keinen von ihnen gefallen, sondern sie waren allein getauft auf den Namen des Herrn Jesus. Da legten sie die Hände auf sie und sie empfingen den Heiligen Geist“. Dies wird unterstrichen durch Apostelgeschichte 19,6: „Und als Paulus die Hände auf sie legte, kam der Heilige Geist auf sie“.

Eine wichtige Aufgabe der Apostel war es, zu verkündigen, dass Jesus Christus unter ihnen gewirkt hat, gestorben und von den Toten auferstanden ist (vgl. Apostelgeschichte 13,26-41; 17,1-4). Sie bekämpften Irrlehren, in denen dies bestritten wurde (vgl. 1. Korinther 15,3-8; 1. Johannes 4,1-6).

Die Apostel erwarteten die Wiederkunft Christi zu ihrer Lebenszeit und bereiteten die Gläubigen darauf vor (vgl. 1. Thessalonicher 4,14-18). Daran zeigt sich, dass es im Wesen des Apostelamts liegt, die Wiederkunft Christi zu verkündigen und die Gemeinden darauf vorzubereiten.

Ab Pfingsten begannen die Apostel, ihren Auftrag zu erfüllen und das Evangelium zu predigen. Schon bald stellte sich heraus, dass sie Helfer benötigten: Sieben Männer wurden dazu ausersehen. Sie wurden für ihren Dienst gesegnet, indem die Apostel beteten und ihnen die Hände auflegten. Diese sieben Männer werden als die ersten Diakone bezeichnet.

„Diese Männer stellten sie vor die Apostel; die beteten und legten die Hände auf sie.“ (Apostelgeschichte 6,6)

Aus dieser Handlungsweise folgt, dass Handauflegung und Gebet durch Apostel für Ordinationen erforderlich sind.

Ja. Die Apostel und weitere Gläubige gründeten neue Gemeinden, für deren seelsorgerische Betreuung Amtsträger erforderlich waren. Die Apostel setzten dafür Gemeindevorsteher ein, die man als „Bischöfe“ oder „Älteste“ bezeichnete. Darüber hinaus wirkten in den christlichen Gemeinden in der Anfangszeit Propheten, Evangelisten, Hirten, Lehrer (vgl. Epheser 4,11).

Nach dem Tod der ersten Apostel bildeten sich Dienste mit unterschiedlichen Aufgaben und Bezeichnungen heraus. Durch sie wurden die Mitglieder der Gemeinden seelsorgerisch betreut.

Dienste: siehe Fragen 418. ff.

Doch, obwohl die Apostel starben, blieb das Apostelamt bestehen. Es ist von Jesus Christus für seine Kirche gestiftet. Selbst in der Zeit, als es keine Träger dieses Amts auf Erden gab, war das von ihm gestiftete Amt also vorhanden. Die Apostel sollen Christi Zeugen sein bis an das Ende der Welt (vgl. Matthäus 28,19.20). Um diesen umfassenden Auftrag im Blick auf seine Wiederkunft zu erfüllen, sendet Jesus Christus auch heute Apostel.

„Ende der Welt“: Im griechischen Grundtext steht in Matthäus 28,20 der Begriff „Äon“, womit ein Zeitalter, eine lange Zeit oder auch „Ende der Weltzeit“ gemeint ist. In Apostelgeschichte 1,8 ist vom „Ende der Erde“ die Rede; dies ist geografisch gemeint.

Nach außerbiblischen Angaben starb Johannes als letzter der urchristlichen Apostel gegen Ende des ersten Jahrhunderts. Bis zur Wiederbesetzung des Apostelamts im 19. Jahrhundert war somit das Wirken von Aposteln unterbrochen.

Wiederbesetzung des Apostelamts: siehe Fragen 400., 603.

Die Unterbrechung des Wirkens von Aposteln liegt im Willen Gottes; für den Menschen bleibt dies ein Geheimnis. Jedoch hat auch in der Zeit ohne Apostel der Heilige Geist gewirkt und für Bewahrung und Entfaltung des Evangeliums gesorgt.

Das Apostelamt wurde nach Gottes Willen wieder personal besetzt, als die Zeit für die abschließende Sammlung und Vorbereitung der Brautgemeinde auf die Wiederkunft Christi gekommen war: Ab dem Jahr 1832 gab es wieder Träger des Apostelamts.
Apostel wirken also am Anfang der Kirche Christi und in der Zeit vor Christi Wiederkunft zur Bereitung der Brautgemeinde.

Brautgemeinde: siehe Fragen 562. ff.

Unter „personaler Besetzung“ des Apostelamts ist zu verstehen, dass es Träger des Apostelamts gibt. Sie sind in dieses Amt berufen und üben es im Sinn und Geist Jesu Christi aus.

Nein, es besteht aufgrund derselben geistlichen Vollmacht kein Unterschied in Auftrag und Wirkung; denn das Apostelamt ist von Jesus Christus einmal für seine Kirche gestiftet worden.

Erlösungswerk Gottes / Erlösungswerk des Herrn: siehe Erläuterung zu Frage 386.

In der Neuapostolischen Kirche gibt es drei Amtsebenen mit unterschiedlichen geistlichen Vollmachten: Apostel, priesterliche Ämter und Diakone.

  • Zur Amtsebene Apostel gehören: Stammapostel, Bezirksapostel und Apostel.
  • Zur Amtsebene priesterliche Ämter gehören: Bischof, Bezirksältester, Bezirksevangelist, Hirte, Gemeindeevangelist und Priester.
  • Zur Amtsebene Diakone gehören: Diakon und Unterdiakon.
Bevollmächtigung / Vollmacht: siehe Fragen 412., 415. und Erläuterung zu Frage 415.

Jesus Christus hat den Aposteln den Auftrag erteilt, zu „lösen und zu binden“ (Matthäus 18,18), also etwas für erlaubt oder verboten zu erklären. Dadurch wird die Lehre festgelegt und die Ordnung in den Gemeinden gestaltet. Nach dem Vorbild Jesu sind die Apostel Diener (vgl. Johannes 13,15). Sie sind nicht Herren über den Glauben der Gemeinde, sondern Gehilfen der Freude (vgl. 2. Korinther 1,24) und sollen Vorbild für die Gemeinde sein in der Nachfolge Christi (vgl. 1. Korinther 11,1).

Die Autorität des Apostelamts ergibt sich aus der Berufung der Apostel durch Jesus Christus und aus den Vollmachten, die der Herr in dieses Amt gelegt hat. Die Bedeutung des Amts wird im hohepriesterlichen Gebet Jesu ersichtlich: „Wie du mich gesandt hast in die Welt, so sende ich sie auch in die Welt. Ich heilige mich selbst für sie, damit auch sie geheiligt seien in der Wahrheit“ (Johannes 17,18.19).

Die Tätigkeit der Apostel ist darauf gerichtet, das Erlösungswerk des Herrn zu erbauen und zur Vollendung zu führen. Dazu gehört, dass die Sakramente so gespendet werden, wie es im Willen Jesu Christi liegt. Die Apostel achten darauf, dass das Evangelium unverfälscht gepredigt wird und dass die Gemeinde eine Ordnung hat, die Gott wohlgefällt. Darüber hinaus sollen die Apostel die Brautgemeinde durch die Predigt des Evangeliums, die Verkündigung der Sündenvergebung, die Taufe mit Wasser und Heiligem Geist sowie durch das Heilige Abendmahl auf die Wiederkunft des Herrn vorbereiten.

Erlösungswerk des Herrn: siehe Erläuterung zu Frage 386.

Ja, das Apostelamt ist für die gesamte Kirche Christi gegeben. Es hat die Aufgabe, das Heil in Jesus Christus allen Menschen anzubieten. Apostel Paulus beschreibt seinen Auftrag als Apostel so: „Denn so hat uns der Herr geboten: ,Ich habe dich zum Licht der Heiden gemacht, damit du das Heil seist bis an die Enden der Erde‘“ (Apostelgeschichte 13,47). Das Heil wird allein durch den Sohn Gottes möglich. Die Vermittlung von Heil erfolgt bis zur Wiederkunft Christi durch die Apostel in Wort und Sakrament.

Grundlage des Stammapostelamts ist der Auftrag, den Jesus bei der Einsetzung des Petrusdienstes gegeben hat. Jesus sagte zu Simon Petrus: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Gemeinde bauen, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: Alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein“ (Matthäus 16,18.19).

Der „Petrusdienst“ ist der grundlegende Dienst, den Jesus Christus dem Apostel Petrus aufgetragen hat. Zum Petrusdienst zählt die Fürsorge für diejenigen, die zur Kirche Christi zählen, so wie es der auferstandene Jesus dem Petrus geboten hat: „Weide meine Lämmer! Weide meine Schafe!“ Ebenso gehört zum Petrusdienst die „Schlüsselvollmacht“; siehe dazu Frage 459.

Jesus bezeichnete den Apostel Simon als den „Felsen“, auf den er seine Kirche bauen werde. Damit ist vom Sohn Gottes ein unauflöslicher Zusammenhang zwischen dem Amt des Petrus – dem „Felsenamt“ – und der Kirche Christi geschaffen worden. Heute übt der Stammapostel das „Felsenamt“ aus.

„Petrus“ ist die lateinische Form des griechischen Wortes „petros“ = „Fels“. Der Fels ist ein Bild für Festigkeit, Unverrückbarkeit, Beständigkeit, das der Herr Jesus auch in der Bergpredigt verwendet hat (vgl. Matthäus 7,24.25).

Der Stammapostel erhält das Einssein unter den Aposteln. Er stärkt die Apostel (vgl. Lukas 22,32) und „weidet“ die Herde Christi (vgl. Johannes 21,15-17): Er wacht darüber, dass das Evangelium unverfälscht verkündigt wird. Er erschließt aus dem Heiligen Geist Erkenntnisse und Zusammenhänge in der Lehre der Kirche und ist verantwortlich für ihre einheitliche Ausbreitung. Weiterhin legt er die Kirchenordnung fest. All diese Aufgaben machen die „Schlüsselvollmacht“ des Stammapostelamts aus. Der Stammapostel ordiniert die Apostel. Gemeinsam mit ihnen leitet er die Kirche.

„Ich bitte aber nicht allein für sie, sondern auch für die, die durch ihr Wort an mich glauben werden, damit sie alle eins seien.“ (Johannes 17,20.21)

„Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: Alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein.“ (Matthäus 16,19)

Der Bezirksapostel hat – über die Aufgaben hinaus, die jeder Apostel hat – die Verantwortung, innerhalb eines bestimmten Arbeitsbereichs („Bezirksapostelbereich“) die seelsorgerische Pflege und die Versorgung der Gemeinden sicherzustellen. Zudem ist er für die geistliche Ausrüstung der Amtsträger verantwortlich.

„Geistliche Ausrüstung“ zu einem Amt bedeutet, dass jemand das Amtsvermögen und den Segen Gottes erhält, um die im Amt liegende Vollmacht zum diakonischen oder priesterlichen Dienst im Sinne seines Senders auszuüben. Zudem bedeutet die geistliche Ausrüstung, dass Amtsträger unterwiesen und für ihre Aufgaben gestärkt werden.

Die Ausersehung zu einem geistlichen Amt liegt nicht im menschlichen Willen, sondern im göttlichen Willen begründet. Es ist Aufgabe des Apostels, den göttlichen Willen zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Unter „Ordination“ verstehen wir die Einsetzung in ein geistliches Amt. Sie ist kein Sakrament, sondern eine Segenshandlung.

Sakrament: siehe Fragen 472. ff. Segenshandlung: siehe Fragen 660. ff.

Die Ordination wird vom Apostel im Namen des dreieinigen Gottes durch Handauflegung und Gebet vollzogen. Der Amtsträger kann seine Aufgaben nur in enger Verbindung mit dem Apostelamt erfüllen.

Bei der Ordination wird der Segen Gottes vermittelt. Der ins Amt Berufene empfängt die Heiligung für sein Amt. Aus dem Apostelamt wird das jeweilige Amtsvermögen übertragen und die im Amt liegende Vollmacht erteilt, sei es zum diakonischen oder priesterlichen Dienst oder zu dem Dienst eines Apostels. Der Amtsträger erhält den Auftrag, das Amt im festgelegten Rahmen auszuüben.

Heiligung: siehe Frage 417.

Der zu Ordinierende gelobt vor dem Apostel Gott gegenüber Treue, Nachfolge Christi und Gehorsam des Glaubens.

Wer ein geistliches Amt trägt, muss in seiner Lebensführung und seinen geistlichen Fähigkeiten bestimmten Anforderungen gerecht werden. Hierzu zählen Vertrautheit mit der Lehre, Glaubensfestigkeit, Sendungsbewusstsein, Tragkraft, Verschwiegenheit, Ehrlichkeit, Opferbereitschaft und Demut. Der Amtsträger soll sich in allem am Vorbild Jesu ausrichten. Damit sich die empfangenen Gaben zum Wohl für die Gemeinde entfalten können, muss der Amtsträger in die Tat umsetzen, was ihm bei der Ordination in der Segnung und Heiligung anvertraut wurde. Der in ein geistliches Amt Berufene ist sich bewusst, dass er ein Diener und Werkzeug in der Hand Gottes ist.

Der Auftrag, ein Amt auszuüben, endet im Regelfall mit der Ruhesetzung; das Amt selbst bleibt dem Amtsträger erhalten. Bei einer Amtsrückgabe oder Amtsenthebung verliert er das Amt.

Jeder Amtsträger hat die Aufgabe, das Evangelium Christi zu verkündigen und dafür einzutreten. Er betreut die ihm zur Seelsorge anvertrauten Gemeindemitglieder und fördert ihren Glauben. Als Seelsorger nimmt er teil an ihren persönlichen Anliegen und begleitet sie in Belastungen des täglichen Lebens.

Seelsorge: siehe Fragen 688. ff.

Die priesterlichen Amtsträger haben Auftrag und Vollmacht erhalten, die Heilige Wassertaufe zu spenden, die Sündenvergebung zu verkündigen und das Heilige Abendmahl auszusondern und zu spenden. Zu ihren Aufgaben gehört weiterhin, Gottesdienste, Segenshandlungen und Trauerfeiern durchzuführen sowie die Gemeindemitglieder seelsorgerisch zu betreuen.

Wassertaufe: siehe Fragen 404., 481. ff. Sündenvergebung: siehe Fragen 507., 629., 644. ff. Heiliges Abendmahl: siehe Fragen 494. ff. Segenshandlung: siehe Fragen 660. ff. Trauerfeier: siehe Fragen 685. ff.

Der Diakon hilft in vielfältiger Weise in der Gemeinde. Aufgabe der Diakone ist es auch, die Priester bei der seelsorgerischen Arbeit zu unterstützen. Die Diakone können bei der Wortverkündigung im Gottesdienst mitwirken.

Eine Beauftragung ist das Übertragen einer festgelegten Aufgabe. Die Beauftragung kann zeitlich und örtlich begrenzt sein. Unter Beauftragung in Verbindung mit einem geistlichen Amt wird die Beauftragung zum Gemeindevorsteher, Bezirksvorsteher, Bezirksapostelhelfer, Stammapostelhelfer verstanden. Eine solche Beauftragung ist nicht gleichzusetzen mit einer Ordination. Sie ist nicht an die Zeit der Amtstätigkeit gebunden, sondern kann vorher enden; spätestens endet sie mit der Ruhesetzung des Amtsträgers. Beauftragungen, die unabhängig von einem geistlichen Amt sind, werden zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben in Gemeinden und Bezirken sowohl an Schwestern als auch an Brüder erteilt.