Der Katechismus in Fragen & Antworten

12. Gottesdienst, Segenshandlungen und Seelsorge

Gottesdienst ist Wirken Gottes am Menschen. Zugleich ist er Werk des Menschen für Gott. Zum Gottesdienst kommen Menschen zusammen, um miteinander Gott anzubeten, ihn zu loben und ihm zu danken. Ebenso versammeln sie sich, um Gottes Wort zu hören und um die Sakramente zu empfangen. So ist ein Gottesdienst eine Begegnung von Gott und Mensch. Im Gottesdienst nimmt die Gemeinde die Gegenwart des dreieinigen Gottes wahr und erlebt, dass Gott ihr in Liebe dient.

In alttestamentlicher Zeit bestand der Gottesdienst hauptsächlich aus dem Opferdienst, bei dem die Priester Gott Gaben darbrachten. Sie hatten zudem den Auftrag, dem Volk den Segen Gottes zu übermitteln (vgl. 4. Mose 6,22-27). Aus der Zeit des Königs David wird berichtet, dass im Gottesdienst Sänger und Musiker mitwirkten und Gott mit Psalmen priesen (vgl. 1. Chronik 25,6). In der Zeit der Babylonischen Gefangenschaft – 597 v. Chr. bis 539 v. Chr. – versammelten sich gläubige Juden in dazu erbauten Häusern (Synagogen), um miteinander zu beten, die heiligen Schriften zu lesen und auszulegen. Hier liegt ein Ursprung der späteren christlichen Form des Gottesdienstes.

Wie der Gottesdienst in den ersten christlichen Gemeinden genau ablief, ist nicht überliefert. Es gab in ihm die Verkündigung des Evangeliums, Bekenntnisse der Gemeinde, gemeinsame Gebete, Gesänge und Abendmahlsfeiern.

Der christliche Gottesdienst hatte über Jahrhunderte einen liturgischen Charakter. Das heißt, der Gottesdienst war überwiegend bestimmt durch Rituale, nämlich festgelegteWorte und Gesänge. Dies änderte sich nach der Reformation in vielen Kirchengemeinschaften. Bei ihnen stand nun die Predigt im Mittelpunkt. An diese Tradition knüpft auch der neuapostolische Gottesdienst mit der Predigt in freier Rede an.

Predigt, Wortverkündigung: siehe Fragen 623. ff. Reformation: siehe Fragen 595. ff.

Ja, zu Gottesdienstbeginn wird Gott mit den Worten „In dem Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“ angerufen. Diese Anrufung Gottes wird als „trinitarische Eingangsformel“ bezeichnet. So wird dem Besucher im Gottesdienst deutlich gemacht, dass Gott gegenwärtig ist, wie es der Gottessohn verheißen hat (vgl. Matthäus 18,20).

Von der ersten Christen in Jerusalem wird bezeugt: „Sie blieben aber beständig in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet“ (Apostelgeschichte 2,42). Davon leiten sich die Grundelemente des Gottesdienstes ab: die Lehre der Apostel, die Gemeinschaft, das Brotbrechen und das Gebet.

Mit „Lehre der Apostel“ ist gemeint, dass die Apostel die Lehre Jesu Christi, also das Evangelium von Tod, Auferstehung und Wiederkunft des Gottessohnes, verkündigen. Diese Lehre wird auch durch die im Auftrag der Apostel tätigen Amtsträger im Gottesdienst verkündigt.

„Brotbrechen“ ist die Feier des Heiligen Abendmahls. Es ist das zentrale Geschehen im Gottesdienst, das in Dankbarkeit für das Opfer Jesu gefeiert wird.

Heiliges Abendmahl: siehe Fragen 494. ff.

„Gemeinschaft“ im Gottesdienst bedeutet, die Erfüllung der Worte Jesu Christi zu erleben: „Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen“ (Matthäus 18,20).
„Gemeinschaft“ im Gottesdienst bedeutet weiter, dass die Glaubenden miteinander Gott anbeten und ihm Lob und Dank darbringen. So haben sie auch Gemeinschaft untereinander.

Gebet ist unverzichtbarer Bestandteil des Gottesdienstes. Im Gottesdienst verbindet sich die Gemeinde in den Gebeten des Gottesdienstleiters. Dabei kommen Anbetung Gottes, Dank, Fürbitte und Bitte zum Ausdruck. Gemeinsam wird vor der Sündenvergebung das Gebet „Unser Vater“ gesprochen. Nach dem Empfang des Heiligen Abendmahls dankt der Glaubende Gott in einem stillen Gebet.

In den Gottesdiensten wird Gottes Wort verkündigt. Amtsträger sprechen Gedanken aus, die der Heilige Geist in ihnen erweckt. Dies nennt man „Wortverkündigung“ oder „Predigt“.
Die Predigt ist im neuapostolischen Gottesdienst kein vorgefertigter Text. Ihr liegt ein Wort aus der Bibel zugrunde, das der Amtsträger in freier Rede entfaltet.

Da die Predigt von Gott erweckt wird, erleben die Zuhörer, dass das gesprochene Wort „lebendig“ ist: dass also

  • Lebens- und Glaubensfragen beantwortet werden,
  • der Glaube gestärkt wird,
  • Trost geschenkt wird,
  • Zuversicht vermittelt wird,
  • Entscheidungshilfen und auch Ermahnungen gegeben werden.

Das Wort vom Altar gibt Orientierung, um nach Gottes Willen zu leben. Die Predigt ist „Speise“ für die Seele gemäß den Worten Jesu: „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, sondern von einem jeden Wort, das aus dem Mund Gottes geht“ (Matthäus 4,4).

Die Apostel und die hierzu von ihnen beauftragten Amtsträger sind berufen, im Gottesdienst das Wort Gottes zu verkündigen.

Hauptinhalt der Predigt ist das Evangelium Jesu Christi, die frohe Botschaft davon, dass Jesus das Opfer gebracht hat, auferstanden ist und wiederkommen wird. Der Heilige Geist spricht durch den Amtsträger. So wird Glaube geweckt und gestärkt. Die Wortverkündigung hat immer das Ziel, die Gemeinde auf das Kommen Jesu Christi vorzubereiten (vgl. 2. Korinther 11,2).

Jeder Mensch, der GottesWort verkündigt, ist Sünder; er hat Fehler und er macht Fehler. Das Amt jedoch, das er trägt, ist von Gott gegeben und damit heilig. Wenn nun der unvollkommene Mensch Gottes Wort verkündigt, kann es Fehlerhaftes enthalten. Trotzdem legt Gott in die vom Menschen gesprochenen Worte Kraft hinein. Auch der Zuhörer ist Sünder; er hat Fehler und er macht Fehler. Deshalb sind bei ihm Fehler im Verständnis des Gehörten nicht ausgeschlossen. Doch wenn er das Wort im Glauben annimmt, wird er trotz menschlicher Unvollkommenheiten und Fehler die göttlichen Kräfte, die in der Predigt liegen, in die Seele aufnehmen können.

Vor der Predigt sollen die Hörer darum beten, dass der Herr ihnen aus dem Wort Stärkung und Frieden schenkt. Sie sollen das Wort im Glauben annehmen und haben die Aufgabe, es im Alltag – im Denken, Reden, Tun – zu verwirklichen. Sie sind also aufgerufen, ein Leben in der Nachfolge Christi zu führen.

Die Zuhörer werden durch den Gottesdienstleiter mit entsprechenden Worten auf die Sündenvergebung und die Feier des Heiligen Abendmahls eingestimmt. Zur direkten Vorbereitung darauf dient ein gemeinsam gesungenes Bußlied. In ihm bringt die Gemeinde das Bekenntnis ihrer Sündhaftigkeit und Hilfsbedürftigkeit zum Ausdruck.

Das Gebet, das Jesus gelehrt hat, ist das „Unser Vater“ (Vaterunser). Es ist das einzige Gebet, das die Glaubenden im Gottesdienst miteinander in einem festgelegten Wortlaut beten. Es ist in einer Fassung mit fünf Bitten (vgl. Lukas 11,2-4) und in einer ausführlicheren Fassung mit sieben Bitten überliefert (vgl. Matthäus 6,9-13).

Im Gottesdienst wird das Vaterunser nach dem Wortlaut aus dem Matthäus-Evangelium gebetet:
„Unser Vater im Himmel!
Dein Name werde geheiligt.
Dein Reich komme.
Dein Wille geschehe wie im Himmel so auf Erden.
Unser tägliches Brot gib uns heute.
Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern.
Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen.
Denn dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit.
Amen.“

Die Anrede „Unser Vater“ zeigt, dass dieses Gebet ein Gemeinschaftsgebet ist. Sprechen Menschen Gott als „Vater“ an, kommt damit zum Ausdruck, dass er sie erschaffen hat, ihr Herr ist und für sie sorgt. Sie dürfen zu Gott ohne Furcht, in Liebe, vertrauensvoll „Vater“ sagen.

Gotteskind: siehe Erläuterung zu Frage 530.

Die Worte „im Himmel“ betonen, dass Gott größer und höher ist als alles Irdische. Und dennoch ist er in seiner Allgegenwart den Menschen nahe.

Das ist die erste Bitte im Vaterunser. Gott ist heilig. Die Gläubigen heiligen seinen Namen, indem sie ihm alle Ehre geben und sich bemühen, seinem Willen gemäß zu leben. Diese Bitte erinnert zugleich an das zweite Gebot.

Das Reich Gottes ist in Christus zu den Menschen gekommen. Mit der Bitte „Dein Reich komme“ wird darum gebetet, dass das Wesen Christi mehr und mehr in der Gemeinde wahrnehmbar werde. Außerdem wird mit diesen Worten darum gebetet, dass das zukünftige Reich Gottes offenbar werde: Dieses beginnt mit der Wiederkunft Christi zur Heimholung seiner Brautgemeinde.

Im Himmel, dem Bereich, wo Gott thront, herrscht sein Wille uneingeschränkt. Die Bitte richtet sich darauf, es möge sich auch auf Erden alles nach Gottes Willen vollziehen. Auch beten die Gläubigen mit diesen Worten darum, dass es ihnen gelingen möge, Gottes Willen zu tun.

Damit wird um alles gebetet, was der Mensch zum Leben braucht. Auch schließt die Bitte ein, dass Gott die Schöpfung erhalten möge. Im übertragenen Sinn geht die Bitte dahin, Gott möge sein Wort als „Speise“ für die unsterbliche Seele geben.

Alle Menschen laden wegen ihrer Sünden Schuld auf sich. Mit diesen Worten bekennen sich die Gläubigen vor Gott als Sünder und bitten ihn um Vergebung. Weil Gott gnädig ist und vergibt, erwartet er, dass auch wir denen vergeben, die uns Unrecht zugefügt haben. Daher wird uns Vergebung nur dann zuteil, wenn wir selbst versöhnlich und vergebungsbereit sind.

„Da trat Petrus zu ihm und fragte: Herr, wie oft muss ich denn meinem Bruder, der an mir sündigt, vergeben? Genügt es siebenmal? Jesus sprach zu ihm: Ich sage dir: nicht siebenmal, sondern siebzigmal siebenmal.“ (Matthäus 18,21.22)

Die Gläubigen bitten darum, dass Gott ihnen hilft, mit ganzer Kraft der Sünde zu widerstehen. Auch wird damit die Bitte ausgedrückt, Gott möge vor schweren Glaubensprüfungen bewahren.

Diese Bitte drückt den Wunsch aus, Gott möge aus der Macht des Bösen befreien. Letztlich geht es darum, dass Gott die endgültige Erlösung schenkt, indem er uns für immer vom Bösen befreit. Im Sohn Gottes ist „die Erlösung ..., nämlich die Vergebung der Sünden“ (Kolosser 1,14).

das Böse: siehe Fragen 217. ff.

Diese Worte sind ein Lobpreis Gottes („Doxologie“). Damit wird der Allmächtige verherrlicht, und ihm wird die Ehre dargebracht, die ihm zukommt. Der Blick richtet sich auf die Vollendung seines Heilsplans, wenn die Erlösten auf ewig bei Gott die Herrlichkeit erleben dürfen.

Heilsplan: siehe Frage 243. ff.

Dieses Wort stammt aus dem Hebräischen und heißt übersetzt: „So sei es!“ Damit wird das Vaterunser beendet und es wird alles, was Gott in diesem Gebet gesagt wurde, nochmals bekräftigt.

Die Verkündigung der Sündenvergebung geschieht unmittelbar nach dem gemeinsamen Beten des Vaterunsers.

Die Apostel verkündigen die Sündenvergebung unter unmittelbarer Bezugnahme auf Jesus Christus: „Ich verkündige euch die frohe Botschaft: In dem Namen unseres Herrn Jesus Christus, Sohn des lebendigen Gottes, sind euch die Sünden vergeben. Der Friede des Auferstandenen sei mit euch! Amen.“
Die priesterlichen Amtsträger verkündigen die Vergebung der Sünden mit Bezug auf das Apostelamt: „Im Auftrag meines Senders, des Apostels, verkündige ich euch die frohe Botschaft: In dem Namen unseres Herrn Jesus Christus, Sohn des lebendigen Gottes, sind euch die Sünden vergeben. Der Friede des Auferstandenen sei mit euch! Amen.“

priesterliche Amtsträger: siehe Fragen 415., 508., 661.

Nein, die Vergebung der Sünden („Freisprache“, „Absolution“) ist kein Sakrament. Sie ist jedoch eine der Voraussetzungen zum würdigen Empfang der Sakramente.

Sünden können vergeben werden, weil Gott – als Gott der Liebe – seinen Sohn zu den Menschen auf die Erde sandte. Dieser brachte durch seinen Tod am Kreuz das ewig gültige Opfer zur Vergebung der Sünden. Durch die freiwillige Hingabe seines Lebens hat Jesus Christus die Macht Satans gebrochen und ihn und seine Werke, nämlich Sünde und Tod, besiegt. Seitdem besteht die Möglichkeit, dass Menschen von Sünden befreit werden (vgl. Matthäus 26,28). Jesus hat sein Leben für uns geopfert, damit uns die Sünden vergeben werden können und wir nicht unter der Herrschaft der Sünde bleiben müssen.

„Siehe, das ist Gottes Lamm, das der Welt Sünde trägt!“ (Johannes 1,29)
„Denn wenn wir mit Gott versöhnt worden sind durch den Tod seines Sohnes ...“ (Römer 5,10a)

Der dreieinige Gott ist es, der die Sünden vergibt. Der Mensch ist aus eigener Kraft nicht in der Lage, Sünden zu vergeben und von Sünden frei zu werden. „Selig ist der Mann, dem der Herr die Sünde nicht zurechnet!“ (Römer 4,8).

Ja, Sündenvergebung muss verkündigt werden. Die Apostel verkündigen die Vergebung der Sünden im Auftrag Jesu gemäß seinen Worten: „Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen“ (Johannes 20,23). Sie machen also den Glaubenden das Opfer Jesu zugänglich. Die priesterlichen Amtsträger sind von den Aposteln bevollmächtigt, ebenso zu handeln.

Um Sündenvergebung zu erlangen, ist notwendig:

  • Der Mensch muss an Jesus Christus als seinen Erlöser glauben (vgl. Johannes 8,24).
  • Erforderlich ist zudem der Glaube, dass Sündenvergebung durch die Apostel verkündigt wird.
  • Notwendig ist auch die Einsicht, dass man gesündigt und Schuld auf sich geladen hat und somit Gnade benötigt.
  • Es muss der Wunsch im Herzen stehen, mit Gott versöhnt zu werden.
  • Der Sünder muss seine Sünden bereuen und vor Gott im Vaterunser bekennen: „Vergib uns unsere Schuld ...“
  • Es muss der ernste Vorsatz bestehen, Schwächen und Fehler zu überwinden.
  • Der Sünder muss sich mit demjenigen versöhnen wollen, der ihm etwas angetan hat und somit ihm gegenüber schuldig geworden ist.

„Darum habe ich euch gesagt, dass ihr sterben werdet in euren Sünden; denn wenn ihr nicht glaubt, dass ich es bin, werdet ihr sterben in euren Sünden.“ (Johannes 8,24)

Zur Erkenntnis, gesündigt zu haben, gehört das Wahrnehmen der eigenen Schwächen und Fehler. Dies setzt eine Selbstprüfung voraus. Diese Erkenntnis führt zu Buße und Reue.

Buße bedeutet die Einsicht, dass man sich falsch verhalten hat, dass man Reue zeigt und den ernsthaften Vorsatz fasst, Fehler und Schwächen zu überwinden. Reue ist das Gefühl von Leid über Unrecht, das man begangen hat, sei es durch eine Tat oder durch eine Unterlassung. Aufrichtige Reue zeigt sich auch darin, dass der Wille vorhanden ist, sich mit dem Nächsten zu versöhnen und angerichteten Schaden, soweit möglich, wieder gutzumachen.

Die Sündenvergebung reinigt von Sünden und hebt die Schuld auf, die Gott gegenüber besteht. Den Gläubigen, denen die Sünden vergeben worden sind, wird der Friede Jesu Christi mit den Worten zugesprochen: „Der Friede des Auferstandenen sei mit euch!“ Wenn dieser Friede gläubig im Herzen aufgenommen wird, kann die Furcht vor den Folgen der Sünde weichen. Unabhängig von der Sündenvergebung muss der Mensch für die Konsequenzen und Verantwortlichkeiten einstehen, die sich aus seinem sündigen Verhalten ergeben, etwa materieller oder rechtlicher Art.

Ja, die Lästerung des Heiligen Geist ist eine Sünde, für die es keine Vergebung gibt. Davon sagte der Sohn Gottes: „Wer aber den Heiligen Geist lästert, der hat keine Vergebung in Ewigkeit, sondern ist ewiger Sünde schuldig“ (Markus 3,29).

Lästerung gegen den Heiligen Geist begeht, wer aus feindseligen oder niedrigen Beweggründen bewusst und mutwillig den Heiligen Geist als teuflisch und verführerisch darstellt.

Die Sakramente Heilige Wassertaufe und Heiliges Abendmahl werden von Aposteln oder von priesterlichen Amtsträgern im Auftrag der Apostel gespendet. Das Sakrament Heilige Versiegelung wird nur von Aposteln gespendet.

Die Heilige Wassertaufe und die Heilige Versiegelung werden dem Menschen nur einmal gespendet. Das Heilige Abendmahl wird ihm wiederholt gespendet.

Das Heilige Abendmahl wird in der Regel in jedem Gottesdienst gefeiert. Zu bestimmten Anlässen (z. B. Trauung, Todesfall) werden „Wortgottesdienste“ – also Gottesdienste ohne  Abendmahlsfeier – durchgeführt (Traugottesdienst, Trauerfeier).

Ja, auch Kinder können alle drei Sakramente empfangen. Wenn möglich, nehmen die Kinder mit der Gemeinde an der Feier des Heiligen Abendmahls teil. Die Kinder empfangen die Sakramente Heilige Wassertaufe, Heilige Versiegelung und Heiliges Abendmahl entsprechend den Worten Jesu: „Lasst die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht“ (Markus 10,14).

Taufe von Kindern: siehe Frage 489.

Ja, im Gottesdienst am Sonntag und an kirchlichen Feiertagen spenden der Stammapostel, die Bezirksapostel oder von ihnen beauftragte Apostel nach der Feier des Heiligen Abendmahls mit der Gemeinde dieses Sakrament auch Entschlafenen. Zwei Amtsträger nehmen dabei stellvertretend für Verstorbene Leib und Blut Christi entgegen. Dreimal im Jahr – jeweils am ersten Sonntag im März, Juli und November – werden Gottesdienste gefeiert, in denen der Stammapostel, die Bezirksapostel oder von ihnen beauftragte Apostel alle drei Sakramente Entschlafenen spenden. Auch diese Handlungen werden an zwei Amtsträgern stellvertretend vollzogen.

Hilfe für Verstorbene: siehe Frage 545.

Dass die Sakramentsspendung für Verstorbene stellvertretend an Lebenden vollzogen wurde, geht aus 1. Korinther 15,29 hervor: „Was soll es sonst, dass sich einige für die Toten taufen lassen? Wenn die Toten gar nicht auferstehen, was lassen sie sich dann für sie taufen?“

Gott begleitet den Menschen in den unterschiedlichen Lebenssituationen mit Segen. Unter „Segenshandlungen“ verstehen wir all jene kirchlichen Handlungen, die zu bestimmten Anlässen vorgenommen werden. Segenshandlungen sind keine Sakramente.

Sakramente: siehe Fragen 472. ff.

Bei einer Segenshandlung wendet sich Gott dem Menschen zu, der aufrichtig um den Segen bittet. Durch Apostel und priesterliche Amtsträger segnet Gott den Verlangenden und bietet ihm Hilfe, Gnade und Barmherzigkeit an. Auch die Weihe eines Kirchengebäudes bzw. der Versammlungsstätte einer Gemeinde stellt im erweiterten Sinn eine Segenshandlung dar.

Im Gottesdienst finden folgende Segenshandlungen statt: Konfirmation, Aufnahme in die Neuapostolische Kirche, Spendung des Verlobungssegens, des Trausegens und des Segens zu Hochzeitsjubiläen. Ordinationen und sonstige, ein geistliches Amt betreffende Handlungen werden ebenfalls im Gottesdienst durchgeführt.

Die Konfirmation (lateinisch „confirmatio“: „Bestärkung, Bestätigung“) ist jene Segenshandlung, bei der junge Christen die Verpflichtungen übernehmen, die ihre Erziehungsberechtigten stellvertretend für sie bei der Heiligen Wassertaufe und der Heiligen Versiegelung übernommen haben. Die Konfirmanden verpflichten sich zur Treue gegenüber Gott und bekennen sich öffentlich, vor der Gemeinde, zum neuapostolischen Glauben. Von der Konfirmation an tragen sie als nun mündige Christen vor Gott die Verantwortung für ihr Glaubensleben.

Erziehungsberechtigte, Verantwortung bei der Taufe: siehe Frage 489. Erziehungsberechtigte, Verantwortung bei der Versiegelung: siehe Frage 527.

Die erste Voraussetzung, um konfirmiert zu werden, ist, dass man die Heilige Wassertaufe und die Heilige Versiegelung empfangen hat. Weitere Voraussetzungen sind der regelmäßige Besuch der Gottesdienste und des Konfirmandenunterrichts. Die Konfirmanden sollen die Grundzüge des neuapostolischen Glaubens und die Glaubensartikel kennen und bereit sein, ihr Leben nach dem Evangelium zu führen.

Die Konfirmation findet im Gottesdienst statt. Zunächst beantworten die Konfirmanden vor dem Altar die Frage, ob sie ihren zukünftigen Lebensweg als neuapostolische Christen in der Treue zu Gott gehen wollen, mit einem Ja. Nach diesem Bekenntnis vor Gott und der Gemeinde sprechen die jungen Christen das Konfirmationsgelübde. Damit geloben sie öffentlich, Jesus Christus als ihren Herrn anzunehmen und entsprechend zu leben. Daraufhin empfangen die Konfirmanden – nach einem Gebet des Gottesdienstleiters – den Segen. Er wird ihnen unter Handauflegung gespendet.

Der Segen stärkt den Konfirmanden in dem Bestreben, das Konfirmationsgelübde zu halten und sich in Wort und Tat zu Jesus Christus zu bekennen.

Das Konfirmationsgelübde lautet: „Ich entsage dem Teufel und all seinem Werk und Wesen und übergebe mich dir, o dreieiniger Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist, im Glauben, Gehorsam und ernstlichen Vorsatz: Dir treu zu sein bis an mein Ende. Amen.“
Damit kommt zum Ausdruck, dass der Konfirmand den festen Willen hat, alles Böse, Widergöttliche zu meiden und konsequent den Weg des Evangeliums zu gehen. Er bekennt sich zum Glauben an den dreieinigen Gott und dazu, sein ganzes Leben im Glauben und Gehorsam Gott gegenüber zu führen.

Die „Aufnahme“ stellt die Handlung im Gottesdienst dar, bei der Christen anderer Denominationen in der Neuapostolischen Kirche willkommen geheißen werden.

Denomination: siehe Frage 365.

Bei der Aufnahme von Christen legen die Betreffenden öffentlich das Bekenntnis zum neuapostolischen Glauben ab. Nach einem Gebet werden sie im Namen des dreieinigen Gottes in die Neuapostolische Kirche aufgenommen. Die Aufgenommenen sind nun berechtigt, auf Dauer an der Feier des Heiligen Abendmahls teilzunehmen. Es stehen ihnen alle weiteren Segenshandlungen der Kirche offen.

Der Verlobungssegen ist ein Segen, der gespendet wird, wenn sich ein Paar verlobt hat. Die Verlobung ist ein ernsthaftes Eheversprechen. Das Verlobungspaar bekundet bei der Segenshandlung vor Gott und der Gemeinde, sich in Gott wohlgefälliger Weise auf die Ehe vorbereiten zu wollen. Dazu empfängt es den Segen.

Der Trausegen ist ein Segen, der nach der Eheschließung gespendet wird. Die Ehepartner werden gefragt, ob sie in gegenseitiger Treue einander in allen Verhältnissen beistehen und in Liebe miteinander den Lebensweg gehen wollen. Dies geloben die beiden vor Gott und der Gemeinde mit ihrem Jawort. Daraufhin empfangen sie den Segen des dreieinigen Gottes. Der Segen soll ihnen helfen, dieses Gelübde zu halten, das gemeinsame Leben harmonisch zu führen und mit Gottes Hilfe schwierige Situationen zu meistern.

Auf Wunsch der Ehepaare wird der Segen zu folgenden Ehejubiläen gespendet:

  • silberne Hochzeit (nach 25 Jahren)
  • Rubinhochzeit (nach 40 Jahren)
  • goldene Hochzeit (nach 50 Jahren)
  • diamantene Hochzeit (nach 60 Jahren)
  • eiserne Hochzeit (nach 65 Jahren)
  • Gnadenhochzeit (nach 70 Jahren)
  • Kronjuwelenhochzeit (nach 75 Jahren)

Dabei wird auf den Ehebund erneut der Segen Gottes gelegt und die Ehepartner werden der weiteren Fürsorge und Begleitung Gottes anbefohlen.

Ein Kirchengebäude wird anlässlich des ersten Gottesdienstes seiner Bestimmung übergeben. Im Weihegebet wird es im Namen des dreieinigen Gottes zur Offenbarungsstätte des Heiligen Geistes geweiht, also zu dem Ort, an dem Gottes Wort verkündigt wird und die Sakramente gespendet werden. Die geweihte Kirche ist ein Raum der Anbetung Gottes und auch ein Zufluchtsort für Heil suchende Menschen. Hier werden göttliche Gnade und Trost, Stärkung des Glaubens und Seelenfrieden in den Gottesdiensten angeboten.

Wird eine geweihte Kirche nicht mehr für Gottesdienste genutzt, wird sie entwidmet: Im letzten Gottesdienst wird die in der Weihe vorgenommene Bestimmung des Kirchengebäudes als heilige Stätte göttlichen Wirkens aufgehoben. Nach der Entwidmung ist die vormalige Kirche wieder ein gewöhnliches Gebäude, das einer anderen Verwendung zugeführt werden kann.

Die Sakramente werden im Gottesdienst nach der Sündenvergebung und dem anschließenden Gebet gespendet. Die Segenshandlungen finden grundsätzlich nach der Abendmahlsfeier statt. Da die Konfirmation in direktem Zusammenhang mit den Sakramenten Heilige Wassertaufe und Heilige Versiegelung steht, wird sie vor der Feier des Heiligen Abendmahls durchgeführt. Auch die Aufnahme wird, da sie die Berechtigung zur Teilnahme am Heiligen Abendmahl beinhaltet, vor der Abendmahlsfeier vollzogen.

Die Ordination – also die Einsetzung in ein geistliches Amt –, die Beauftragung zum Vorsteher einer Gemeinde oder eines Bezirks, die Bestätigung eines Amtsträgers in einem Amt und die Ruhesetzung eines Amtsträgers schließen sich an die Spendung der Sakramente an. Sie erfolgen also nach der Feier des Heiligen Abendmahls.

Ordination: siehe Fragen 462. ff.

Ordinationen werden ausschließlich von Aposteln durchgeführt. Der zu Ordinierende wird nach einer Ansprache vom Apostel gefragt, ob er bereit ist, das Amt anzunehmen. Er wird zudem gefragt, ob er Gott treu und gehorsam dienen, für das Evangelium Jesu Christi einstehen und das Amt entsprechend dem neuapostolischen Glaubensbekenntnis ausüben will. Ebenso wird er gefragt, ob er bereit ist, das Amt im Sinne Jesu Christi, in Liebe zu den Gläubigen und im Gehorsam des Glaubens auszuüben. Dies alles gelobt er vor Gott, der ihn zum Dienst ruft, und der Gemeinde mit einem Ja. Kniend empfängt er durch Handauflegung und Gebet des Apostels das Amt.

Durch die Musik im Gottesdienst soll Gott Lob und Ehre dargebracht werden (vgl. Psalm 150). Sie hat also dienende Funktion. So kann sie im Innersten bewegen, stimmt die Gemeinde auf die Wortverkündigung ein und unterstreicht das Wort Gottes. Durch Gesang von Gemeinde und Chor oder durch Instrumentalmusik werden Mut, Kraft und Zuversicht ausgedrückt und vermittelt. In Traurigkeit und Bedrängnis kann durch Musik Trost erfahren werden. Musik und Andacht vor dem Gottesdienst dienen der inneren Sammlung der Gottesdienstbesucher und bereiten die Wortverkündigung vor. Durch den Gemeindegesang sind alle Anwesenden aktiv in das gottesdienstliche Geschehen einbezogen. Vor der Feier des Heiligen Abendmahls kann die Gemeinde in einem Lied bußfertige Gesinnung bezeugen. Im zur Feier des Heiligen Abendmahls gesungenen Lied wird Liebe und Dankbarkeit Gott gegenüber zum Ausdruck gebracht.

Am Ende des Gottesdienstes wird allen Anwesenden der Segen des dreieinigen Gottes gespendet. Zusammen mit der trinitarischen Eingangsformel bildet der Schlusssegen den Rahmen, der das gottesdienstliche Geschehen umschließt. Dadurch wird deutlich, dass alles, was im Gottesdienst geschieht, vom dreieinigen Gott ausgeht.

trinitarisch: siehe Erläuterung zu Frage 490.

Der Schlusssegen wird der Gemeinde mit den Worten aus 2. Korinther 13,13 übermittelt: „Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen!“

Die Gläubigen wollen Gott in der Gemeinschaft anbeten. Sie wissen, dass im Gottesdienst der Glaube durch die Predigt gefestigt und die Hoffnung auf die baldige Wiederkunft Christi gestärkt wird. Auf dieses Ereignis lassen sie sich in jedem Gottesdienst vorbereiten. Weiter wollen sie die Vergebung der Sünden erleben und das Heilige Abendmahl empfangen. Zudem werden sie im Gottesdienst gesegnet.

Dem, der die Gottesdienste leichtfertig versäumt, entgehen der Segen, die Gnade und die Kräfte, die im Wort Gottes und im Heiligen Abendmahl liegen. Bleibt man häufig den Gottesdiensten ohne zwingenden Grund fern, kann es sein, dass der Glaube nachlässt und das Verlangen nach dem Wort Gottes schwindet. Sünde ist es, wenn der Gottesdienst und die Gnade bewusst abgelehnt oder als gering geachtet werden.

Ja, die Spendung des vorgeburtlichen Segens wird immer außerhalb des Gottesdienstes vorgenommen. Sie findet in der Regel im familiären Kreis statt.

Der vorgeburtliche Segen ist die erste sichtbare Handlung Gottes am noch ungeborenen Menschen. Der Segen kommt der Seele des Ungeborenen zugute. Die Segenshandlung wird an der werdenden Mutter vollzogen. Durch den vorgeburtlichen Segen stärkt Gott die Mutter, ihr Kind in der vorgeburtlichen Entwicklung glaubensmäßig zu fördern und zu pflegen. Mit dem vorgeburtlichen Segen ist der Beistand Gottes für die Zeit der Schwangerschaft und für die Geburt des Kindes verbunden. Dies bedeutet jedoch nicht die Zusage einer problemlosen Schwangerschaft oder der Geburt eines gesunden Kindes.

Die kirchliche Trauerfeier ist ein Gottesdienst zur Tröstung und Stärkung der Hinterbliebenen. Der Trost liegt vor allem in der Hoffnung auf die Wiederkunft Christi, auf die damit verbundene Auferstehung der in Christus Gestorbenen und die Vereinigung mit ihnen (vgl. 1. Thessalonicher 4,13-18). Das in der Trauerfeier verkündigte Wort gilt auch der unsterblichen Seele des Verstorbenen, die der Gnade Gottes anbefohlen wird. Die zur Trauerfeier versammelte Trauergemeinde umgibt die Hinterbliebenen, um ihnen Anteilnahme zu bekunden und das Gefühl von Geborgenheit zu vermitteln. Darüber hinaus wird damit dem Verstorbenen die letzte Ehre erwiesen.

Bei der Trauerfeier wird das Leben des Verstorbenen in angemessener Weise gewürdigt. Seele und Geist des Verstorbenen werden der Liebe des Erlösers Jesus Christus mit segnendem Zuspruch anbefohlen, dass er sie bewahren möge zur Auferstehung zum ewigen Leben. Der entseelte, vergängliche Leib wird seiner Bestimmung übergeben.

„Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen, bis du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden.“ (1. Mose 3,19)

Ob und in welcher Weise ein Leichnam bestattet wird, ist für die Auferstehung von den Toten ohne Bedeutung.

Was Seelsorge bedeutet, lässt sich aus dem Verhalten Jesu erkennen: Er wandte sich ohne Ansehen der Person den Sündern zu und ließ sie seine Liebe empfinden. Er hörte zu, half, tröstete, gab Rat, mahnte, stärkte, betete, lehrte.

Seelsorge durch die Amtsträger hat zum Ziel, den Glaubenden beizustehen und sie auf die Wiederkunft Christi vorzubereiten. Die Seelsorger begleiten die Glaubensgeschwister in den unterschiedlichen Lebenssituationen. Dazu gehört auch, für sie zu beten.
Jedem neuapostolischen Christen wird persönliche Seelsorge angeboten. Sie findet vor allem in Besuchen durch die priesterlichen Amtsträger (Seelsorger) statt. Seelsorgebesuche können aber auch durch Diakone durchgeführt werden.

Beim Seelsorgebesuch steht das Bemühen im Vordergrund, die Liebe zu Gott und seinem Werk zu vertiefen, das Glaubensleben zu fördern und die Erkenntnis über Gottes Heilswirken zu vermehren. Vor allem geschieht dies dadurch, dass ein Gedankenaustausch über Glaubensfragen stattfindet. Zum Seelsorgebesuch gehört das gemeinsame Gebet.
Im Krankheitsfall erfährt der neuapostolische Christ Zuwendung durch Besuche, sei es zu Hause oder im Krankenhaus. Der Amtsträger stärkt im Glauben, tröstet, betet und feiert, wenn möglich, mit dem Kranken das Heilige Abendmahl. Vorbild für die persönliche seelsorgerische Betreuung ist die Arbeit Jesu Christi, der wiederholt Besuche machte, so etwa bei Maria, Marta und Lazarus oder beim Zöllner Zachäus: „Jesus aber sprach zu ihm: Heute ist diesem Hause Heil widerfahren“ (Lukas 19,9).

Ja, wir kennen die Beichte. Man versteht darunter das Sündenbekenntnis, das Eingestehen von Schuld, vor einem kirchlichen Amtsträger. Zwar bedarf es zur Vergebung der Sünde keiner Beichte, doch besteht die Möglichkeit zu beichten, wenn trotz der Sündenvergebung die Schuld noch als belastend empfunden und kein innerer Friede erlangt wird. Die Beichte wird dann vor einem Apostel abgelegt. Ist in dringendem Fall kein Apostel erreichbar, kann ausnahmsweise jeder priesterliche Amtsträger die Beichte abnehmen und im Auftrag des Apostels und im Namen Jesu Christi die Vergebung verkündigen.

 

Seelsorge ist in einem weiteren Sinn auch eine Aufgabe der ganzen Gemeinde. Sie bezieht sich auch auf praktische Lebenshilfe. Es gelten die Worte Jesu: „Ich bin hungrig gewesen und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich bin durstig gewesen und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen. Ich bin nackt gewesen und ihr habt mich gekleidet. Ich bin krank gewesen und ihr habt mich besucht. Ich bin im Gefängnis gewesen und ihr seid zu mir gekommen. ... Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan“ (Matthäus 25,35.36.40)

Seelsorge für Kinder ist vor allem Aufgabe der Eltern. Sie sollen ihren Kindern die Grundwerte des Evangeliums vermitteln. Dazu gehört, sie zur Liebe zu Gott und dem Nächsten anzuleiten und ihnen im Gebetsleben und in der Opfertreue ein Vorbild zu sein.
Amtsträger und die als kirchliche Lehrkräfte beauftragten Brüder und Schwestern unterstützen die Eltern in ihrer Verantwortung, so dass die Kinder zu überzeugten und selbstverantwortlichen neuapostolischen Christen heranwachsen können.

In den kirchlichen Unterrichten werden die Heranwachsenden mit Glaubensinhalten vertraut gemacht und angeleitet, ihr Leben verantwortungsbewusst vor Gott zu führen. Dieses Ziel leitet sich aus dem Evangelium Jesu Christi ab. Zudem werden die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Heranwachsenden gefördert. Das Unterrichtsangebot ist auf Alter und Entwicklungsstufe der Kinder abgestimmt.

Die Vorsonntagsschule hat das Ziel einer kindgemäßen Hinführung zu Gott und seinem Wirken. So können schon die noch nicht schulpflichtigen Kinder eine vertrauensvolle Beziehung zu Gott entwickeln. In der Vorsonntagsschule geht es nicht in erster Linie um Wissensvermittlung. Vielmehr soll Geborgenheit geschenkt und Freude am Glauben in die Herzen der Kinder gelegt werden.

Mit Eintritt in die Schule bzw. in das schulpflichtige Alter besuchen Kinder die Sonntagsschule. Aufgabe der Sonntagsschule ist:

  • die Freude an der Gemeinschaft der Gotteskinder sowie an den Gottesdiensten zu wecken und zu stärken,
  • den Kindern anhand von biblischen Geschichten altersgerecht Gottes Wirken zu vermitteln,
  • den Glauben an göttliche Verheißungen zu festigen,
  • den Kindern den Ablauf des Gottesdienstes, die Bedeutung der Sakramente, Segenshandlungen und der kirchlichen Feiertage zu erklären.

 

Zusätzlich zur Sonntagsschule finden von Zeit zu Zeit in kleinerem oder größerem Rahmen Kindergottesdienste statt. Das Wort Gottes wird durch priesterliche Amtsträger entsprechend dem Verständnis der Kinder vermittelt. Die Amtsträger helfen so den Kindern, Gott und sein Werk zu verstehen. Was die Kinder aus dem eigenen Erleben nachvollziehen können, wird zu einer Grundlage des Glaubens auf ihrem Lebensweg. Der Kindergottesdienst geht auf die Bedürfnisse der Kinder ein. Sie fühlen sich verstanden, geborgen und geliebt. Es ist für sie ein besonderes Erlebnis, in ihrem Kreis Gottesdienst und dabei das Heilige Abendmahl zu feiern.

Im Religionsunterricht lernen die Kinder durch Berichte von Erfahrungen, die Menschen mit Gott machten: Die Heilsgeschichte wird mit Bezug auf das Glaubensleben der Kinder behandelt. Glaubensinhalte werden vertieft, Erkenntnisse gefördert und Zusammenhänge des göttlichen Heilsplans erläutert. So werden den Kindern Werte vermittelt, die Bestand haben. Im Weiteren soll der Religionsunterricht sie in die Lage versetzen, ihren Glauben freimütig zu bekennen

Heilsplan, Heilsgeschichte: siehe Fragen 243. ff

Im Konfirmandenunterricht werden die Heranwachsenden darauf vorbereitet, bei der Konfirmation vor der Gemeinde ihr Treuegelübde Gott gegenüber abzulegen und als mündige Christen die Verantwortung für ihr Glaubensleben zu übernehmen. Inhaltlicher Schwerpunkt des Konfirmandenunterrichts ist die Beschäftigung mit dem Glaubensbekenntnis, dem Vaterunser und den Zehn Geboten.

 

Die Jugendlichen erleben eine altersgemäße Betreuung und Begleitung. Jugendbetreuer stehen ihnen als persönliche Ansprechpartner auch für vertrauliche Gespräche in unterschiedlichen Lebenssituationen und Glaubensfragen zur Verfügung.

Die seelsorgerische Betreuung der Jugendlichen dient dazu, dass die Jugendlichen sich zu glaubensstarken und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten entwickeln. Die Jugendlichen sollen in den Werten des christlichen Glaubens gefestigt und für sie begeistert werden. So finden sie Entscheidungsgrundlagen für ihre Lebensführung. Sie werden ermutigt, den Glauben zu praktizieren und in ihrer Umgebung zu bekennen und zu vertreten. Darüber hinaus wird die Bereitschaft gefördert, sich in die Gemeinde einzubringen. Eine wichtige Aufgabe der Jugendbetreuung ist auch die Pflege der Gemeinschaft der Jugendlichen untereinander. Für Jugendliche gibt es spezielle Gottesdienste. Sie finden in der Regel auf Bezirksebene und überregional bei Jugendtagen statt.

Todkranke und Sterbende benötigen besondere Zuwendung. Auch gläubige Menschen haben Angst vor Sterben und Tod. Diese Angst darf nicht als Zeichen mangelnden Glaubens gedeutet werden. Auf dem schweren Weg, den der Sterbende geht, soll sich der Seelsorger seiner in seinen Ängsten und Nöten annehmen. Es gilt, die Hoffnung auf ein Leben mit Gott und den in dieser Hoffnung enthaltenen Trost wachzuhalten. Zur Sterbebegleitung gehört, dass der Seelsorger dem Sterbenden die Sündenvergebung verkündigt, ihm den Frieden des Auferstandenen zuspricht und mit ihm das Heilige Abendmahl feiert. Der Genuss von Leib und Blut des Herrn verbürgt die Lebensgemeinschaft mit dem Gottessohn. So wird der Sterbende auf seinem letzten Weg getröstet und gestärkt. Auch die Zuversicht des Wiedersehens mit denen, die bereits in das Jenseits voraufgegangen sind, trägt den Sterbenden durch die Phase des Abschiednehmens.

Heiliges Abendmahl: siehe Fragen 494. ff. Leben nach dem Tod: siehe Frage 531.

Die seelsorgerische Betreuung auch der Angehörigen eines Sterbenden ist notwendig. In einer Phase, in der sie sich bewusst werden, einen ihrer Lieben zu verlieren, sollen sie die Sicherheit erfahren, nicht allein gelassen zu werden. Besonders stärkend werden gemeinsame Gebete empfunden. Die Gewissheit des Wiedersehens hilft, die Schwere des Abschiednehmens tragen zu können. Es ist für Angehörige zudem hilfreich, wenn ihnen gegenüber bewusst gemacht wird, was sie für den Sterbenden tun konnten.

Trauer muss zugelassen werden. Wichtig ist es, die Leidtragenden aufzusuchen, Anteilnahme zu bekunden und mit den Trauernden zu beten. Den Trauernden muss das Gefühl wahren Mitempfindens vermittelt werden. Trotz aller möglichen Berührungsängste soll man auf sie zugehen. „Lass die Weinenden nicht ohne Beistand, sondern traure mit den Trauernden“ (Sirach 7,38). Vor allem ist es zur Trauerbewältigung hilfreich, wenn bewusst gemacht wird, dass auch Jesus Christus gelitten hat und gestorben ist. In seiner Auferstehung ist auch die Auferstehung des Entschlafenen begründet; er hat Anteil am Sieg Christi über den Tod (vgl. Römer 14,7-9).

Die Trauerbegleitung dient der Ermutigung der Trauernden, über den Verlust zu sprechen und ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen. Traurigkeit, Angst, Wut, Hadern mit Gott und Schuldgefühle dürfen zur Sprache kommen und dem Seelsorger gegenüber vorbehaltlos geäußert werden. Bei der Trauerbegleitung ist es hilfreich, auch an das Positive, an beglückende Erlebnisse oder Erfahrungen mit dem Verstorbenen zu erinnern. Eine Trost bewirkende seelsorgerische Betreuung der Trauernden bis zur Bewältigung der Trauer kann sich über Wochen und Monate, manchmal sogar Jahre über den Tod des geliebten Menschen hinaus erstrecken.

 

In der Neuapostolischen Kirche werden folgende Feiertage begangen: Weihnachten, Palmsonntag, Karfreitag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten und Erntedank.

 

Am Weihnachtsfest erinnern wir uns an die Geburt Jesu Christi, ein Fest, das auf ein zentrales Geschehen der Heilsgeschichte hinweist. Die Erinnerung an das erste Kommen des Gottessohnes bestärkt uns auch in dem Glauben an sein baldiges Wiederkommen.

Heilsgeschichte: siehe Fragen 243. ff

An Palmsonntag wird an den Einzug Jesu in Jerusalem anlässlich der Feier des jüdischen Passafestes erinnert.

 

Passa: siehe Erläuterung zu Frage 496.

An Karfreitag wird an die Kreuzigung und den Opfertod Jesu Christi gedacht. Durch seinen Opfertod hat der Gottessohn die Macht Satans und der Sünde gebrochen.

„... sprach er: Es ist vollbracht!, und neigte das Haupt und verschied.“ (Johannes 19,30)

Diesem Fest liegt die Tatsache zugrunde, dass Jesus Christus von den Toten auferstanden ist. Die Auferstehung Jesu Christi von den Toten vollzog sich am ersten Tag der Woche, am Sonntag. Später wurde ein bestimmter Sonntag im Jahresablauf für das Osterfest festgelegt. Mit seiner Auferstehung zeigt Jesus Christus, dass er auch die Macht des Todes gebrochen hat. Die Auferstehung Jesu Christi von den Toten ist Grundlage des Glaubens an die Auferstehung der Toten und begründet die Hoffnung auf das ewige Leben.

Auferstehung Christi: siehe Fragen 184., 535. Auferstehung der Toten: siehe Fragen 92., 186., 535., 579.

An Himmelfahrt wird daran erinnert, dass Jesus Christus am vierzigsten Tag nach Ostern aus dem Kreis der Apostel gen Himmel gefahren ist. Er wurde „zusehends aufgehoben, und eine Wolke nahm ihn auf vor ihren Augen weg.“ Durch zwei Engel empfingen die Apostel die Verheißung: „Dieser Jesus, der von euch weg gen Himmel aufgenommen wurde, wird so wiederkommen, wie ihr ihn habt gen Himmel fahren sehen“ (Apostelgeschichte 1,3-11).

Das Pfingstfest – fünfzig Tage nach Jesu Auferstehung – wird zum Gedächtnis an den Tag begangen, an dem der Heilige Geist ausgegossen wurde. Man spricht von Pfingsten auch als dem „Geburtstag der Kirche Christi“. Apostel Petrus hielt nach der Ausgießung des Heiligen Geistes eine Predigt, in der der gekreuzigte, auferstandene und gen Himmel gefahrene Christus im Mittelpunkt stand. Pfingsten ist zudem ein Fest der Freude darüber, dass der Heilige Geist in der Kirche gegenwärtig ist und wirkt.

 

Pfingsten: siehe Fragen 209., 422., 520., 582.

Erntedank ist das Fest, an dem Gott als dem Schöpfer gedankt wird. An einem Sonntag im Jahr – dem Erntedanksonntag – wird ein Gottesdienst gehalten, in dem der Dank gegenüber Gott für alles, was er dem Menschen an Gaben schenkt, im Mittelpunkt steht. Aus Dankbarkeit bringen die Gläubigen ein besonderes Opfer: „Wer Dank opfert, der preiset mich, und da ist der Weg, dass ich ihm zeige das Heil Gottes“ (Psalm 50,23).

Die Gottesdienste an den kirchlichen Feiertagen werden grundsätzlich wie die Gottesdienste mit Heiligem Abendmahl gefeiert. Das geschichtliche Ereignis wird durch Bibellesungen thematisiert und seine Bedeutung für das Heil der Menschen beleuchtet.

Heil: siehe Fragen 243. ff