Der Katechismus in Fragen & Antworten

659. Werden die Sakramente auch Entschlafenen gespendet?

Ja, im Gottesdienst am Sonntag und an kirchlichen Feiertagen spenden der Stammapostel, die Bezirksapostel oder von ihnen beauftragte Apostel nach der Feier des Heiligen Abendmahls mit der Gemeinde dieses Sakrament auch Entschlafenen. Zwei Amtsträger nehmen dabei stellvertretend für Verstorbene Leib und Blut Christi entgegen. Dreimal im Jahr – jeweils am ersten Sonntag im März, Juli und November – werden Gottesdienste gefeiert, in denen der Stammapostel, die Bezirksapostel oder von ihnen beauftragte Apostel alle drei Sakramente Entschlafenen spenden. Auch diese Handlungen werden an zwei Amtsträgern stellvertretend vollzogen.

Hilfe für Verstorbene: siehe Frage 545.

Dass die Sakramentsspendung für Verstorbene stellvertretend an Lebenden vollzogen wurde, geht aus 1. Korinther 15,29 hervor: „Was soll es sonst, dass sich einige für die Toten taufen lassen? Wenn die Toten gar nicht auferstehen, was lassen sie sich dann für sie taufen?“