Der Katechismus in Fragen & Antworten

691. Kennen wir in der Seelsorge die Beichte?

Ja, wir kennen die Beichte. Man versteht darunter das Sündenbekenntnis, das Eingestehen von Schuld, vor einem kirchlichen Amtsträger. Zwar bedarf es zur Vergebung der Sünde keiner Beichte, doch besteht die Möglichkeit zu beichten, wenn trotz der Sündenvergebung die Schuld noch als belastend empfunden und kein innerer Friede erlangt wird. Die Beichte wird dann vor einem Apostel abgelegt. Ist in dringendem Fall kein Apostel erreichbar, kann ausnahmsweise jeder priesterliche Amtsträger die Beichte abnehmen und im Auftrag des Apostels und im Namen Jesu Christi die Vergebung verkündigen.