Der Katechismus in Fragen & Antworten

704. Was gehört zur Trauerbegleitung?

Trauer muss zugelassen werden. Wichtig ist es, die Leidtragenden aufzusuchen, Anteilnahme zu bekunden und mit den Trauernden zu beten. Den Trauernden muss das Gefühl wahren Mitempfindens vermittelt werden. Trotz aller möglichen Berührungsängste soll man auf sie zugehen. „Lass die Weinenden nicht ohne Beistand, sondern traure mit den Trauernden“ (Sirach 7,38). Vor allem ist es zur Trauerbewältigung hilfreich, wenn bewusst gemacht wird, dass auch Jesus Christus gelitten hat und gestorben ist. In seiner Auferstehung ist auch die Auferstehung des Entschlafenen begründet; er hat Anteil am Sieg Christi über den Tod (vgl. Römer 14,7-9).