Der Katechismus in Fragen & Antworten

650. Was gehört zur Erkenntnis, gesündigt zu haben?

Zur Erkenntnis, gesündigt zu haben, gehört das Wahrnehmen der eigenen Schwächen und Fehler. Dies setzt eine Selbstprüfung voraus. Diese Erkenntnis führt zu Buße und Reue.