Der Katechismus in Fragen & Antworten

338. Ist Sterbehilfe eine Übertretung des fünften Gebots?

Wer aktive Sterbehilfe leistet – das heißt, wer Handlungen vornimmt, die zum Tod eines Sterbenden führen –, übertritt das fünfte Gebot. Passive Sterbehilfe – also die Unterlassung von Maßnahmen, die das Leben verlängern – wird unter strengen Voraussetzungen nicht als Übertretung des fünften Gebots gesehen. Die Entscheidung über den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen obliegt zunächst dem Patienten selbst. Bei fehlender Willensbekundung soll diese Entscheidung in Absprache zwischen den Ärzten und den Angehörigen einzig unter verantwortungsbewusster Würdigung der Interessen des Sterbenden getroffen werden.