Richtlinien für Geistliche

4.6.1 Wortgottesdienst

Der Wortgottesdienst hat den Schwerpunkt Wortverkündigung. Im Wortgottesdienst wird kein Sakrament gespendet.

Wortgottesdienste sind für die Bedienung und Seelsorge bestimmter Gruppen oder bei besonderen Anlässen vorgesehen.

Steht für reguläre Gottesdienste kein priesterliches Amt zur Verfügung, besteht die Möglichkeit, dass Geistliche im Diakonenamt im Rahmen ihrer Vollmacht Wortgottesdienste durchführen (inkl. Spendung des trinitarischen Segens). Die vorherige Absprache mit dem Apostel / der Apostelin ist erforderlich.

Falls unvorhergesehener Weise kein Priester / keine Priesterin zum Gottesdienst erscheint, soll ein Diakon / eine Diakonin einen Wortgottesdienst durchführen.

Auch im Wortgottesdienst können durch das Apostolat oder Geistliche im priesterlichen Amt Segenshandlungen durchgeführt werden. Ein Diakon / eine Diakonin hingegen spendet zwar den Schlusssegen, nimmt jedoch keine weiteren Segenshandlungen vor (z. B. Trauung).

Im Wortgottesdienst befinden sich keine Abendmahlsgefässe auf dem Altar. Der/die Gottesdienstleitende nimmt während des Eingangsliedes den Platz hinter dem Altar ein.

Der Wortgottesdienst hat folgenden Ablauf:

  • Eingangslied
  • Trinitarischer Eingang
  • Eingangsgebet
  • Verlesen des vorgegebenen Bibelwortes
  • Musikalischer Beitrag
  • Predigt auf Grundlage der „Leitgedanken“
  • Musikalischer Beitrag bei Wechsel der Predigenden
  • Predigtzugaben (optional)
  • Musikalischer Beitrag nach dem Predigtteil (optional)
  • Einleitungsworte zum Vaterunser
  • Gemeinsames Sprechen des Vaterunsers
  • Schlussgebet
  • Schlusssegen
  • Dreifaches Amen der Gemeinde
  • Abschliessender Musikbeitrag (optional)

Der Wortgottesdienst soll nicht länger als 45 Minuten dauern.