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- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
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- 7.1 Ziele und Grundsätze
- 7.2 Grenzen der Seelsorge
- 7.3 Amtsgebundene Seelsorge
- 7.4 Seelsorge ohne Amt
- 7.5 Seelsorgegespräch
- 7.6 Beichte
- 7.7 Seelsorge der Geistlichen
- 7.8 Unterweisung für Kinder
- 7.9 Jugendbetreuung
- 7.10 Seelsorge für besondere Gruppen
- 7.11 Betreuung entfernt lebender Gemeindemitglieder
7.11 Betreuung entfernt lebender Gemeindemitglieder
Leben Glaubensgeschwister für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft weit ab von der nächsten Gemeinde und können daher keine Gottesdienste besuchen, prüft der Apostel oder die Apostelin die seelsorgerische Versorgung in anderer geeigneter Weise. Die Glaubensgeschwister sollen ermutigt werden, einen entsprechenden Betreuungsbedarf mitzuteilen.