Richtlinien für Geistliche

7.11 Betreuung entfernt lebender Gemeindemitglieder

Leben Glaubensgeschwister für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft weit ab von der nächsten Gemeinde und können daher keine Gottesdienste besuchen, prüft der Apostel oder die Apostelin die seelsorgerische Versorgung in anderer geeigneter Weise. Die Glaubensgeschwister sollen ermutigt werden, einen entsprechenden Betreuungsbedarf mitzuteilen.