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Richtlinien für Geistliche
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- 7.1 Ziele und Grundsätze
- 7.2 Grenzen der Seelsorge
- 7.3 Amtsgebundene Seelsorge
- 7.4 Seelsorge ohne Amt
- 7.5 Seelsorgegespräch
- 7.6 Beichte
- 7.7 Seelsorge der Geistlichen
- 7.8 Unterweisung für Kinder
- 7.9 Jugendbetreuung
- 7.10 Seelsorge für besondere Gruppen
- 7.11 Betreuung entfernt lebender Gemeindemitglieder
7.7 Seelsorge der Geistlichen
Die leitenden Geistlichen sind für die Seelsorge der ihnen unmittelbar zugeordneten Geistlichen und deren Familien verantwortlich. Darüber hinaus sorgen sie dafür, dass deren Familienmitglieder einen Seelsorger oder einer Seelsorgerin ihres Vertrauens haben. Zusätzlich dienen Ämtergottesdienste und Ämterzusammenkünfte zur Glaubensstärkung und einheitlichen Ausrichtung der Amtsführung.