Richtlinien für Geistliche

7.2 Grenzen der Seelsorge

Geistliche haben als Seelsorgende die Eigenverantwortung der Gemeindemitglieder zu achten und jegliche Form der Bevormundung zu vermeiden. Ratschläge zu finanziellen, juristischen, medizinischen, psychologischen oder therapeutischen Angelegenheiten obliegen nicht der Seelsorge. Hier ist auf professionelle Fachkräfte zu verweisen. Die persönliche Lebensführung ist Angelegenheit der Glaubensgeschwister. Geistliche haben nicht das Recht, Entscheidungen über persönliche Angelegenheiten der Glaubensgeschwister zu treffen. Selbstverständlich unterstützen sie in der Seelsorge die Anvertrauten auf Wunsch mit einfühlsamem Rat in den jeweiligen Lebenslagen sowie durch Gebet und Anteilnahme.[76]


[76] Vgl. KNK 12.4.3