Richtlinien für Geistliche

7.6 Beichte

Beichte ist im religiösen Sprachgebrauch ein Sündenbekenntnis bzw. das Eingestehen von Schuld vor Geistlichen. Zur Vergebung der Sünden bedarf es keiner Beichte. Wird jedoch kein innerer Friede gefunden, können sich Betreffende an das Apostolat wenden und beichten.

In Fällen von besonderer Dringlichkeit, in denen der Apostel oder die Apostelin nicht erreichbar ist, beispielsweise bei Sterbenden, können ausnahmsweise priesterliche Geistliche die Beichteabnehmen und Vergebung verkündigen. Die verantwortlichen Apostel werden über diese Handlung unverzüglich informiert.[79]