Richtlinien für Geistliche

7.5 Seelsorgegespräch

Im Seelsorgegespräch wenden sich Geistliche dem Gläubigen persönlich zu. Die Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt. Dabei sollen sie sich auf ihre jeweiligen Gesprächspartner und deren Glaubenssituation und Lebensumstände einstellen. Geistliche
sind aufgefordert, aufmerksam und geduldig zuzuhören. Sie werden bemüht sein, den Glauben an Gott, dessen Begleitung und Hilfe zu stärken.

Ein wesentlicher Inhalt des Seelsorgegesprächs ist der Glaube. Es können Themen aus Gottesdiensten, Glaubenserfahrungen und Fragen zur Glaubenslehre besprochen werden.

Wenn es den Seelsorgenden aus ihrer Verantwortung heraus geboten erscheint, werden sie einen seelsorgerischen Rat erteilen. Sie bieten an, gemeinsam mit den Glaubensgeschwistern zu beten. Dabei bringen sie Dank und die besprochenen Anliegen zum Ausdruck. Sie werden auch weiter die Glaubensgeschwister fürbittend begleiten.

Bei schwerwiegenden Sorgen kann es angebracht sein, auch höhere Geistliche in diese Anliegen mit einzubeziehen. Dies kann jedoch nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Glaubensgeschwister erfolgen.[78]