Richtlinien für Geistliche

Anlage 6: Kompetenzprofil Jugendbetreuer/Jugendbetreuerinnen

1

Kernaufgaben:

Jugendbetreuer und Jugendbetreuerinnen leiten eine gemeindliche oder bezirkliche Jugendgruppe. Sie helfen den Jugendlichen, sich für die Werte des christlichen Glaubens zu begeistern, diese in ihrem Leben zu festigen und sich dadurch zu glaubensstarken und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln (vgl. KNK 12.4.2.2).

Sie fördern

  • die neuapostolische Glaubensüberzeugung der Jugendlichen und
  • die Integration der Jugendlichen ins kirchliche Leben einschliesslich der aktiven Mitarbeit.

Sie sind Seelsorgende und Ansprechpersonen für die Jugendlichen und leiten in Abstimmung mit der Gemeinde- oder Bezirksleitung

  • als Geistliche Jugendgottesdienste,
  • Jugendstunden und
  • Jugendfreizeiten.

Jugendbetreuende unterstützen in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften den Übergang der Konfirmandinnen und Konfirmanden in die Jugendgruppen.

2

Persönliche
Voraussetzungen:

  • Religionsmündigkeit
  • Regelmässiger Gottesdienstbesuch
  • Akzeptanz bei den Jugendlichen
  • Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Gemeinde- oder Bezirksleitung
  • Als Bezirksjugendbetreuende Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Jugendbetreuenden
  • Bereitschaft zur Teilnahme an kirchlichen Fortbildungsveranstaltungen für Jugendbetreuende

3

Geistliche Kompetenzen:

  • Bekenntnis zur neuapostolischen Glaubenslehre
  • Gefestigte, authentische Glaubensüberzeugung
  • Kenntnis der Grundlagen des neuapostolischen Glaubens

4

Persönliche Kompetenzen:

  • Offenheit im Denken und Umgang mit kritischen Fragen
  • Verständnis für die altersbedingten Anliegen Jugendlicher
  • Einfühlungsvermögen in die Lebenswelt Jugendlicher
  • Gute kommunikative Kompetenzen einschliesslich der Fähigkeit zum Zuhören
  • Zeitliche Freiräume für die Jugendseelsorge
  • Befähigung zum Organisieren
  • Verschwiegenheit bei vertraulichen Angelegenheiten
  • Versöhnliche Grundhaltung
  • Verlässlichkeit

5

Führungskompetenz:

Erforderlich bei Bezirksjugendbetreuenden, wünschenswert bei gemeindlichen Jugendbetreuenden:

  • Fähigkeit zur Umsetzung des Leitbildes „Dienen und Führen“
  • Fähigkeit zur Konfliktbewältigung
  • Souveräner Umgang mit Herausforderungen
  • Kritikfähigkeit
  • Delegationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Begeisterungsfähigkeit

Die erwähnten Kompetenzen müssen nicht alle vor der Ernennung vorhanden sein. Sie können während der Aufgabenausübung erworben werden.