Richtlinien für Geistliche

Anlage 4: Kompetenzprofil Bezirksvorsteher/Bezirksvorsteherin

Kompetenzprofil Bezirksvorsteher/Bezirksvorsteherin[90]

1

Kernaufgaben:

Der Bezirksvorsteher oder die Bezirksvorsteherin sind für die Gemeinden in dem Bezirk in geistlicher und organisatorischer Hinsicht zuständig.

  • Sie führen Gottesdienste in allen Gemeinden des Bezirks durch
  • Sie wachen darüber, dass das Evangelium in den Gemeinden rein verkündigt wird
  • Sie betreuen die Gemeindeleitenden und deren Familien
  • Sie führen Versammlungen von Geistlichen und Funktionstragenden auf Bezirksebene durch
  • Sie prüfen den Bedarf an Geistlichen im Bezirk und machen gegenüber dem Apostolat Vorschläge
  • Sie unterstützen Gemeindeleitende und Funktionstragende auf Bezirksebene bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • Sie nehmen besondere Aufgaben der Seelsorge im Bezirk wahr
  • Sie führen die Aufnahme von Gästen durch
  • Sie bereiten Gläubige auf den Empfang der Heiligen Versiegelung vor
  • Sie gewährleisten die Einhaltung kirchlicher Regelungen
  • Sie gewährleisten den erforderlichen Informationsfluss
  • Sie tragen die administrative Verantwortung des Bezirks gegenüber dem Apostel oder der Apostelin
  • Sie fördern die Entwicklung der Kompetenzen der Geistlichen
  • Sie fördern die gemeindeübergreifende Beteiligung und Mitarbeit von Gemeindemitgliedern im Sinne der Vision und Mission der Kirche

2

Persönliche
Voraussetzungen:

  • Priesteramt[91]
  • Akzeptanz im Kreis der Gemeindeleitenden
  • Zeitliche Freiräume für Seelsorge und Bezirksleitung
  • erforderliche Belastbarkeit

3

Geistliche Kompetenzen:

  • wie beim Priesteramt

4

Persönliche Kompetenzen:

  • Befähigung zur Wortverkündigung
  • Fähigkeit, den Bezirk in der Öffentlichkeit zu repräsentieren
  • wie beim Priesteramt

5

Führungskompetenz:

  • Fähigkeit zur Umsetzung des Leitbildes „Dienen und Führen“
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur Konfliktbewältigung
  • Souveräner Umgang mit Schwierigkeiten
  • Kritikfähigkeit
  • Strategisches Denken
  • Delegationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Begeisterungsfähigkeit

[90] Für stellvertretende Bezirksvorsteher/Bezirksvorsteherin gilt das Kompetenzprofil analog.

[91] Die persönlichen Voraussetzungen zum Priesteramt bestehen somit auch für Bezirksvorsteher/Bezirksvorsteherin.