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Kernaufgaben:
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Der Gemeindevorsteher oder die Gemeindevorsteherin sind für die Gemeinde in geistlicher und organisatorischer Hinsicht zuständig.
- Sie sind für die Seelsorge der Geistlichen und deren Familien verantwortlich
- Sie führen Versammlungen von Geistlichen und Funktionstragenden auf Gemeindeebene durch
- Sie unterstützen die Geistlichen und Funktionstragenden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Sie nehmen besondere Aufgaben der Seelsorge in der Gemeinde wahr
- Sie bereiten Gläubige zur Heiligen Wassertaufe und auf Segenshandlungen vor
- Sie bereiten im Auftrag der Bezirksleitung Gläubige auf den Empfang der Heiligen Versiegelung vor
- Sie führen im Auftrag der Bezirksleitung Aufnahmen von Gästen durch
- Sie gewährleisten die Einhaltung kirchlicher Regelungen
- Sie gewährleisten den erforderlichen Informationsfluss
- Sie tragen die administrative Verantwortung der Gemeinde gegenüber der Bezirksleitung und Apostolat
- Sie fördern die Entwicklung der Kompetenzen der Geistlichen und Funktionstragenden
- Sie prüfen den Bedarf zusätzlicher Geistlicher und Funktionstragenden und machen gegenüber der Bezirksleitung entsprechende Vorschläge
- Sie fördern die Beteiligung und Mitarbeit von allen Gemeindemitgliedern am Gemeindeleben im Sinne der Vision und Mission der Kirche
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Persönliche
Voraussetzungen:
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- Priesteramt[89]
- Akzeptanz im Ämterkreis
- Zeitliche Freiräume für Seelsorge und Gemeindeleitung
- Erforderliche Belastbarkeit
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Geistliche Kompetenzen:
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Persönliche Kompetenzen:
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- Befähigung zur Wortverkündigung
- Fähigkeit, die Gemeinde in der Öffentlichkeit zu repräsentieren
- wie beim Priesteramt
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Führungskompetenz:
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- Fähigkeit zur Umsetzung des Leitbildes „Dienen und Führen“
- Kommunikationsfähigkeit
- Fähigkeit zur Konfliktbewältigung
- Souveräner Umgang mit Schwierigkeiten
- Kritikfähigkeit
- Delegationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Begeisterungsfähigkeit
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