Richtlinien für Geistliche

Anlage 2: Kompetenzprofil Priesteramt

1

Kernaufgaben:

Priester und Priesterinnen haben die Amtsvollmacht zur rechten Wortverkündigung, Sakramentsspendung und zur trinitarischen Segensspendung im Gottesdienst. Sie sind für die Seelsorge an Gemeindemitgliedern verantwortlich.
Darüber hinaus können sie weitere geistliche Dienste in der Gemeinde wahrnehmen.

2

Persönliche
Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit
  • Vertreten des neuapostolischen Glaubensbekenntnisses
  • Geordnete wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse
  • Regelmässiger Gottesdienstbesuch
  • Akzeptanz in der Gemeinde
  • Zeitliche Freiräume für Seelsorge
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Ämterversammlungen und kirchlichen Fortbildungsveranstaltungen

3

Geistliche Kompetenzen:

  • Vertiefte Kenntnis der neuapostolischen Glaubenslehre
  • Gute Kenntnis der Liturgie der Gottesdienste und Segenshandlungen
  • Gute Bibelkenntnis
  • Authentisches Glaubensleben

4

Persönliche Kompetenzen:

  • Befähigung zur Durchführung von Gottesdiensten
  • Vorurteilsfreie Zugewandtheit zu Gemeindemitgliedern und Gästen
  • Befähigung zur Vermittlung von Glaubensinhalten
  • Verschwiegenheit bei vertraulichen Angelegenheiten
  • Versöhnliche Grundhaltung
  • Verlässlichkeit

5

Führungskompetenz:

  • Fähigkeit zur praktischen Anleitung und Förderung von Diakonen und Diakoninnen bei der Seelsorge
  • Sachgerechter Umgang mit Informationen