Richtlinien für Geistliche

Anlage 5: Kompetenzprofil Lehrkräfte

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Kernaufgaben:

Lehrkräfte führen die kirchlichen Unterrichte für Kinder im Rahmen der hierfür von der Kirche zur Verfügung gestellten Unterrichtskonzepte und Lehrmaterialien durch. Sie unterstützen gemeinsam mit den Geistlichen die Eltern in ihrer Verantwortung, dass die Kinder zu überzeugten neuapostolischen Christen heranwachsen (vgl. KNK 12.4.1).

Sie stehen den Kindern seelsorgerlich zur Seite, indem sie

  • den Glauben der Kinder durch ihr eigenes Vorbild festigen,
  • den Kindern mit Gebet und Zuspruch bei deren Anliegen zur Seite stehen,
  • die Integration der Kinder ins gemeindliche Leben fördern und
  • Kinderfreizeiten durchführen.

In allen Aufgaben arbeiten die Lehrkräfte eng mit der Gemeindeleitung und den Eltern der Kinder zusammen.

2

Persönliche
Voraussetzungen:

  • Religionsmündigkeit
  • Regelmässiger Gottesdienstbesuch
  • Akzeptanz bei den Kindern
  • Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Gemeindeleitung und den Eltern/Erziehungsberechtigen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an kirchlichen Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte

3

Geistliche Kompetenzen:

  • Bekenntnis zur neuapostolischen Glaubenslehre
  • Gefestigte, authentische Glaubensüberzeugung
  • Kenntnis der Grundlagen des neuapostolischen Glaubens

4

Persönliche Kompetenzen:

  • Gute Kenntnis der Inhalte und Methoden der jeweiligen Unterrichtswerke
  • Verständnis für die altersbedingten Anliegen der Kinder
  • Einfühlungsvermögen in die Lebenswelt der Kinder
  • Gute kommunikative Kompetenzen einschliesslich der Fähigkeit zum Zuhören
  • Zeitliche Freiräume für die Vorbereitung und Durchführung von Unterrichten
  • Kreativität bei der Umsetzung von Lehrinhalten
  • Pädagogisches Geschick
  • Befähigung zum Organisieren
  • Verschwiegenheit bei vertraulichen Angelegenheiten
  • Verlässlichkeit

Die erwähnten Kompetenzen müssen nicht alle vor der Ernennung vorhanden sein. Sie können während der Aufgabenausübung erworben werden.