Richtlinien für Geistliche

Anlage 1: Kompetenzprofil Diakonenamt

1

Kernaufgaben:

Diakone und Diakoninnen haben die Amtsvollmacht zur rechten Wortverkündigung und zur trinitarischen Segensspendung im Gottesdienst. Sie unterstützen die priesterlichen Geistlichen bei der Seelsorge.
Darüber hinaus können sie weitere geistliche Dienste in der Gemeinde wahrnehmen.

2

Persönliche
Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit
  • Vertreten des neuapostolischen Glaubensbekenntnisses
  • Geordnete wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse
  • Regelmässiger Gottesdienstbesuch
  • Akzeptanz in der Gemeinde
  • Zeitliche Freiräume für Seelsorge
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Ämterversammlungen und kirchlichen Fortbildungsveranstaltungen

3

Geistliche Kompetenzen:

  • Kenntnis der Grundlagen des neuapostolischen Glaubens
  • Bibelkenntnis
  • Kenntnis der Liturgie der Gottesdienste
  • Authentisches Glaubensleben

4

Persönliche Kompetenzen:

  • Befähigung und Bereitschaft zum Mitdienen im Gottesdienst
  • Vorurteilsfreie Zugewandtheit zu Gemeindemitgliedern und Gästen
  • Verschwiegenheit bei vertraulichen Angelegenheiten
  • Versöhnliche Grundhaltung
  • Verlässlichkeit

Die erwähnten Kompetenzen müssen nicht alle vor Amtsantritt vorhanden sein. Sie können während der Amtsausübung erworben werden.