- Startseite
- Kennenlernen
- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
- zurück
- 10.1 Ökumene
- 10.1.1 Ökumenische Veranstaltung
- 10.1.1.1 Ökumene: Gottesdienste und Segenshandlungen
- 10.1.1.2 Ökumene: Besondere Gemeindeanlässe
- 10.1.1.3 Ökumene: Trauung
- 10.1.1.4 Ökumene: Heilige Wassertaufe
- 10.1.1.5 Ökumene: Trauerfeier
- 10.1.1.6 Sonstige ökumenische Veranstaltungen
- 10.1.1.7 Kirchenfachmessen und Kirchentage
- 10.1.2 Nutzung kirchlicher Räume - kirchliche Nutzung
- 10.2 Interreligiöser Dialog
- 10.2.1 Beteiligung an Gottesdiensten
- 10.2.2 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauung
- 10.2.3 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauerfeier
- 10.2.4 Beteiligung an Andachten
- 10.2.5 Nutzung kirchlicher Räume - andere Nutzung
10.2.4 Beteiligung an Andachten
Andachten, die wegen besonderer Ereignisse angesetzt werden, in denen gemeinsame Gebete um Gottes Hilfe oder ein gemeinsamer Dank an Gott für Bewahrung zum Ausdruck gebracht werden, können von neuapostolischen, jüdischen und muslimischen Geistlichen gemeinsam veranstaltet werden.